Angesichts der mittlerweile erheblichen religiösen Vielschichtigkeit unserer Gesellschaft gilt es die Frage in den Blick zu nehmen, inwieweit auf islamische Feiertage in den öffentlichen Schulen und in den Betrieben Rücksicht genommen wird. Die Bundesländer haben zur Frage der Befreiung vom Schulunterricht unterschiedliche Regelungen.
Die meisten Muslime, die in Deutschland sterben, werden nach wie vor in ihre „Heimatländer“ überführt und dort bestattet. Nur 10 – 15 % der verstorbenen Muslime werden in Deutschland bestattet, sicherlich nicht nur deswegen, weil die hiesigen Friedhofsordnungen nicht auf islamische Bedürfnisse eingerichtet sind. Dennoch ist wohl vom Anwachsen muslimischer Bestattungen in Deutschland auszugehen.
Das individuelle Beten am Arbeitsplatz hat bemerkenswerterweise nur in wenigen Fällen zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen geführt. Dies ist nicht nur darauf zurückzuführen, dass bestimmte Gebete nach den religiösen Vorschriften nachgeholt werden können, es liegt auch daran, dass viele Betriebe sich auf die religiösen Bedürfnisse der Muslime eingestellt haben.
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