Von: Mustafa Yeneroğlu

Freitag 19. Juni 2009

Kommentar, Mustafa Yeneroğlu
Ist die Bewahrung der islamischen Identität verfassungswidrig? – Warum die IGMG in den Verfassungsschutzberichten steht!

Die IGMG wird seit ihrer Gründung vom Verfassungsschutz beobachtet. Während früher Vorwürfe wie "Abschaffung der laizistischen Staatsordnung der Türkei"[1] bzw. „weltweite Islamisierung[2]“ als wesentliche Begründung für die Aufnahme in die Verfassungsschutzberichte dienten, hat sich nun[3] die bisher meist unterschwellig dargestellte Hauptbegründung der Stärkung der „religiösen und kulturellen Identität“[4] der Muslime durchgesetzt.

 

So heißt es im Bundesverfassungsschutzbericht 2008;

Die „Islamische Gemeinschaft Millî Görüe.V.“ (IGMG) ist die mitgliederstärkste islamistische Organisation in Deutschland. Die IGMG versucht, sich als integrationswillige und auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehende Organisation zu präsentieren. Ihre auf Stärkung der eigenen religiösen und kulturellen Identität und Bewahrung vor einer Assimilation an die deutsche Gesellschaft ausgerichteten Bestrebungen scheinen jedoch geeignet, dieEntstehung und Ausbreitung islamistischer Milieus in Deutschland zu fördern.[5]

 

Dabei werde eine legalistische[6] Strategie verfolgt:

„Die „Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V.“ (IGMG) zählt als größter türkisch-islamistischer Verband in Deutschland zu den „legalistischen“ Organisationen, die ihre Ziele im Rahmen der deutschen Rechtsordnung verfolgen. Trotz neuerer Tendenzen …… bleibt die Zielrichtung der IGMG allerdings die unbedingte Bewahrung einer eigenständigen türkisch-islamischen Identität, was mit desintegrativen Tendenzen einhergehen kann.“[7]

 

„Zugleich zielen sie mit einer legalistischen Strategie darauf ab, ihren Anhängern im Bundesgebiet Freiräume für ein schariakonformes Leben zu schaffen. Diese Vorgehensweise kann zur Entstehung von Parallelgesellschaften beitragen und Radikalisierungsprozesse initiieren.[8]

 

Bei den Bewertungen in den Verfassungsschutzberichten werden oft schillernde Begriffe wie „scharia“ verwendet, wohl in dem Wissen, dass hier der gleich bedeutende Begriff „religion“ – obwohl sachlich naheliegend - nicht die beabsichtigte Gefahrassoziation beim durchschnittlichen Leser wecken würde. Die gleiche Wirkung wird erreicht durch politische Kampfbegriffe wie „Abschottung“, „Ghettoisierung“, „Parallelgesellschaften“ etc..

 

 

Mit solchen Elementen wird die Stoßrichtung gegen das vermeintlich „Andere“ tatkräftig unterstützt und zu einem anti-muslimischen Diskurs verschmolzen. Die Stärkung der Religiosität der Muslime wird durchgehend als desintegrativ gebrandmarkt. Verfassungsrechtlich geschützte Handlungen werden unter Missachtung der Religionsfreiheit geächtet, indem auf die damit vermeintlich verbundenen „großen Gefahren“ fokussiert wird. Die Suggestion ist, dass eine selbstbewusste muslimische Identität verfassungsfeindlich sein könnte. Unschwer lässt sich erkennen, welches „Integrationsmodell“ den Verfassungsämtern – als Umsetzung der politischen Strategie - vorschwebt. Der „problematischen Religionsausübung“ durch Muslime steht eine kulturell bestimmte homogene deutsche Kollektivität als determinierte Leitorientierung gegenüber. Indirekt wird Assimilation gefordert:

 

Die IGMG bekennt sich öffentlich immer wieder zur Integration. Sie grenzt diese aber scharf von Assimilation ab. Diese wird ihrer Ansicht nach gegenüber Muslimen gefordert        und käme einer Aufgabe ihrer kulturellen Identität gleich. In ihrem Bemühen, ihren Anhängern ein Leben gemäß den Regeln von Koran und Sunna zu ermöglichen, unterstützt die IGMG Muslime in rechtlichen Streitigkeiten. Mit Verweis auf die Religionsfreiheit fordert die IGMG beispielsweise ein Recht auf islamisches Schächten, auf das Tragen des Kopftuchs in allen Bereichen des öffentlichen Lebens sowie auf die Befreiung von Mädchen vom Schwimmunterricht vehement ein. ………. Letztlich fördert ein solches Gesellschaftsmodell jedoch keine Integration, sondern eine Abschottung und damit die Bildung von Parallelgesellschaften.[9]

 

 

„Abweichungen von den Vorgaben der Organisation oder gar eine Anpassung an die Mehrheitsgesellschaft werden nicht akzeptiert. ….. Man solle nie die islamische Identität vergessen.“[10]

 

 

„Am auffälligsten werden islamistische Positionen dort, wo sie eindeutig - wie etwa im Bereich der Erziehung - zu den Gepflogenheiten und Gewohnheiten der so genannten Mehrheitsgesellschaft im Widerspruch stehen. ……. Neben dem schlagzeilenträchtigen Kopftuch findet in diesem Bereich auch der Kampf um die Köpfe statt. ……… Im schulischen Alltag und insbesondere bei seiner Gestaltung lässt sich dies an Streitpunkten festmachen wie dem Tragen des Kopftuchs von Lehrerinnen oder Schülerinnen, dem Schwimmunterricht für muslimische Mädchen, der Beteiligung an Klassenfahrten von muslimischen Schülerinnen, dem Religionsunterricht an staatlichen Schulen, der Einrichtung von Internaten für muslimische Kinder …… .

 

….. Eigene Einrichtungen zur täglichen Versorgung mit dem gezielten Zuzug der Migranten in diese Gebiete sowie die Nichtberufstätigkeit der Frauen begünstigten und vereinfachten den Rückzug in traditionell-islamische Lebenskonzepte, die in ihrer organisierten Form Wertkonzepte propagieren, die der deutschen Rechtsordnung entgegenstehen können.“[11]

 

 

Zunehmend meldet sich eine junge, selbstbewusste muslimische Elite mit Forderungen zu Wort, deren Erfüllung einer Integration hinderlich ist. So wird etwa auf einer Internetseite, die sich an Muslime mit Rechtsproblemen wendet, juristische Hilfe angeboten, wenn man zum Beispiel seine Tochter vom Schwimmunterricht freistellen möchte. Eine Gruppe engagierter junger Juristen berät darüber hinaus in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, zum Beispiel wenn es um das Tragen des Kopftuchs oder das Schächten (rituelle Schlachten) von Schafen geht.“[12]

 

Legalistisch (d.h. vorgeblich legal) agierende islamistische Organisationen [wie die „Islamische Gemeinschaft Milli Görüs  e.V.“ (IGMG)[13]] rekrutieren nicht für den gewaltsamen „Heiligen Krieg“ (Jihad). Sie könnten vielmehr sogar für sich beanspruchen, junge Muslime durch ein alternatives Identifikationsangebot gegen jihadistische Indoktrination zu immunisieren. Gleichwohl bleibt kritisch zu fragen, ob ihre stark auf die Bewahrung einer „islamischen Identität“ ausgerichteten Aktivitäten Desintegration vertiefen, zur Entstehung islamistischer Parallelgesellschaften und zur Radikalisierung im Sinne einer Integration in den politischen Extremismus (Islamismus) beitragen.“[14]

 

 

Die Auszüge aus den Verfassungsschutzberichten sprechen für sich. Eine ausführlichere Kommentierung erübrigt sich. Jeder Leser kann sich selbst ein Bild darüber machen, ob die tatsächliche Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung aus den Anstrengungen zur Bewahrung der „islamischen Identität“, zu der sich die IGMG als islamische Religionsgemeinschaft folgerichtig bekennt oder aus dem staatlich geförderten antimuslimischen Diskurs der Verfassungsschutzämter resultiert.

 

Im Anbetracht dieser Ausführungen drängt sich auch die Frage auf, ob die Verfassungsschutzämter sich inzwischen auf die Bekämpfung einer selbstbewussten islamischen Identität und Stärkung von Vorurteilen gegenüber dem Islam konzentriert haben.

 

Damit stellt sich auch die Frage, ob die Verfassungsschutzämter für oder wider ihrem gesetzlichem Auftrag und der freiheitlichen Verfassungsordnung handeln. Die politische Verantwortung hierfür liegt bei den Innenministerien, denen die Verfassungsschutzämter untergeordnet sind.

 

 

 


[1] Siehe anstelle vieler Bundesverfassungsschutzbericht 1997, S. 147; 1998, S. 159; 1999, S. 164; 2001, S. 195
[2] Siehe Bundesverfassungsschutzbericht 1997, S. 147; 1998, S. 159; 1999, S. 164; 2001, S. 195
[3] Die früheren Vorwürfe erscheinen in den Berichten zwar immer noch, jedoch in nachrangiger und in sprachlich abgeschwächter Form
[4] Bundesverfassungsschutzbericht 2008, S. 178; siehe auch sprachliche Entwicklung in den Berichten 2004, 186; 2005 S. 194, 221, 222; 2006, S. 249/250; 2007, 184;
[5] Bundesverfassungsschutzbericht 2008, S. 178
[6] Zur Bedeutung der Charakterisierung „legalistisch“ heißt es auf der Homepage des Innenministeriums NRW:  Das Ziel, die eigenen Vorstellungen vom Islam politisch umzusetzen, wird mit legalen Mitteln innerhalb der bestehenden Rechtsordnung verfolgt.“ http://www.im.nrw.de/sch/578.htm#; wohl gleichbedeutend mit dem Begriff „politischer Islam“, siehe Puschnerat in Kemmenies (Hg.), Terrorismus und Extremismus, 2006, S. 228
[7] Verfassungsschutzbericht Schleswig Holstein 2008, S. 83; siehe dazu auch Bundesverfassungsschutzbericht 2006, S. 212/213: „Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen in der Schulungs- und Bildungsarbeit für türkische Jugendliche, Studenten und Frauen, wobei sie vorrangig um die Aufrechterhaltung der religiösen und kulturellen Identität ihrer Anhänger bemüht ist.“; ähnlich auch Verfassungsschutzbericht Niedersachen 2008, S. 26
[8] Bundesverfassungsschutzbericht 2008, S. 178
[9] Verfassungsschutzbericht Hessen 2008, S. 51
[10] Verfassungsschutzbericht Niedersachsen 2008, S. 30/31
[11] Landesverfassungsschutz Baden Württemberg,
[12] Landesverfassungsschutz Baden Württemberg, http://www.verfassungsschutz-bw.de/kgi/islam_dtl_start.htm
[13] Ähnlich auch, jedoch hier unter expliziter Nennung der IGMG > Puschnerat in Kemmenies, S. 223
[14] Integration als Extremismus und Terrorismusprävention, Bundesamt für Verfassungsschutz, 2007, S. 5

 


Camia Ausgabe 19

Perspektif Juni 2013

Sabah Ülkesi April 2013

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