Die Landesregierung in Niedersachsen räumte gestern ein, dass durch die verdachtsunabhängigen Personenkontrollen bei Moscheebesuchern seit 2003 keinerlei „Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug” ermittelt werden konnten. Der Innenminister Uwe Schünemann begründete die Maßnahme vielmehr mit dem Hinweis, dass sich „potenziell islamistische Gewalttäter“ in den Moscheen aufhielten und bestätigte damit die Befürchtung, dass Moscheebesucher generell wie potentielle Terroristen behandelt werden. Heute debattiert der Landtag über die Kontrolle von Moscheebesuchern in Braunschweig am 29. Mai 2009.
In den Antworten auf die dringliche Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zu den verdachtsunabhängigen Personenkontrollen vor Moscheen
(wir berichteten) betonte die niedersächsische Landesregierung in der gestrigen Landtagssitzung, dass die Kontrollmaßnahmen sich als Instrument zur Erkenntnisgewinnung im Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus bewährt hätten. Im Zuge der seit dem Jahr 2003 durchgeführten Kontrollmaßnahmen seien 194 Festnahmen, 114 Strafanzeigen und 519 Ordnungswidrigkeitenanzeigen erfolgt. Es handelte sich dabei Größenteils um Verstöße gegen das Verkehrsrecht, das Waffengesetz und das Aufenthaltsgesetz.
Erkenntnisse zu „Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug” konnten nicht gewonnen werden. Das sei aber auch nicht das primäre Ziel der Maßnahme, erläuterte Innenminister Uwe Schünemann: „Vielmehr steht hierbei die Verdachts- und Erkenntnisgewinnung im Zusammenhang mit dem Umfeld des islamistisch terroristischen Personenpotenzials im Fokus.“ Das sei nach Auffassung der Grünen aus verfassungsrechtlichen Gründen jedoch zu hinterfragen. Mehrfach habe das Bundesverfassungsgericht Massenkontrollen ohne konkreten Tatverdacht eine Absage erteilt, so z. B. beim Kennzeichenscanning und bei der Rasterfahndung. Das Gericht forderte für Massenkontrollen stets einen konkreten Tatverdacht, um die vielen Kontrollen Unschuldiger zu rechtfertigen. „An einer konkreten Gefahrenprognose fehle es aber bei den „Moscheekontrollen“ offenkundig; denn es wird weder eine konkrete Person oder Gruppe gesucht, noch sind die Generalkontrollen bisher auch nur ansatzweise erfolgreich, da weder Terroristen oder Gefährder noch Sympathisanten ermittelt werden konnten. Die Massenkontrollen werden daher vielfach als Einschüchterungsversuch durch den Staat und seine Behörden erlebt und bewertet“, heißt es in den Vorbemerkungen der Anfrage.
Schünemann räumte zwar ein, dass die Kontrollen nicht anlasslos durchgeführt werden dürfen, „sondern nur, wenn nach dem Kenntnisstand der Polizei über die Vorbereitung und Begehung von einschlägigen Straftaten zu erwarten ist, dass sie Erkenntnisse über Personen erbringen, die mit solchen Straftaten in Zusammenhang stehen“. Die Kontrollen basierten jedoch auf der „Grundlage der bestehenden Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und der Erkenntnis der Sicherheitsbehörden, dass sich potenziell islamistische Gewalttäter an bestimmten Treff- und Sammelpunkten aufhalten“. Hierzu gehörten nachweislich Moscheen und andere islamische Gebets-, Vereins- und Kulturstätten. Wieso die tausendfachen Personenkontrollen zu keinem Erkenntnisgewinn geführt haben, konnte der Innenminister allerdings nicht beantworten.
Die Landesregierung wäre überdies darum bemüht, die Sorgen der muslimischen Bevölkerung in Bezug auf die Kontrollmaßnahmen ernst zu nehmen. Eine grundlegende Ablehnung der Maßnahmen sei jedoch nicht festzustellen. „Nur in Einzelfällen wird von Imamen oder Vereinsvorsitzenden Besorgnis hinsichtlich der Außenwirkung der polizeilichen Maßnahmen geäußert“, sagte Schünemann. Der Generalsekretär der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB), Ali Ihsan Ünlü, habe gegenüber der türkischen Tageszeitung Hürriyet etwa erklärt, „dass die andauernden Personenkontrollen für die Sicherheit notwendig seien und zur Abwehr gegen den Extremismus und Terror dienten.“ Dabei hatte Ünlü die Moscheekontrollen kritisiert und davor gewarnt, Muslime dadurch unter Generalverdacht zu stellen.
Mündliche Anfrage zur verdachtsunabhängigen Kontrolle von Moscheebesuchern in Braunschweig
Heute debattiert der Landtag über eine
Mündliche Anfrage der Grünen-Politikerin Filiz Polat zur verdachtsunabhängigen Kontrolle von Moscheebesuchern in Braunschweig am 29. Mai 2009. Die Polizei hatte vor der Moschee in Braunschweig zum wiederholten Mal eine sogenannte verdachtsunabhängige Kontrolle mit Identitätsfeststellung bei den Moscheebesuchern durchgeführt. Bereits vor dem Freitagsgebet seien zu diesem Anlass zahlreiche Polizisten vor Ort gewesen, sodass nach Angaben des Moscheevorstands viele Gläubige von ihrem geplanten Besuch der Moschee Abstand nahmen. Die nach dem Freitagsgebet stattgefundene Kontrolle habe zu einer regelrechten Staubildung geführt. Das Moscheetor sei teilweise geschlossen worden, was den Eindruck eines Käfigs vermittelte, berichtet die Landtagsfraktion der Grünen.
Für die Besucher der Moscheen sei dies nicht verständlich, eine Belastung und ein Ärgernis, weil die Akzeptanz von Moscheen in den Stadtteilen vermindert wird und die Gläubigen ihren nachbarschaftlichen Ruf gefährdet sehen. Der Gemeindevorstand der Moschee befürchtete, dass derartige Kontrollen den betroffenen Muslimen, die sich zum Teil jahrelang maßgeblich an der Integrationsarbeit in der Kommune beteiligt haben, ein Gefühl der Diskriminierung vermitteln und insbesondere bei den vielen jungen Gemeindemitgliedern in Braunschweig dazu führen können, dass diese ihren Glauben an den Nutzen ihrer Integrationsbemühungen und an eine diskriminierungsfreie Zukunft verlieren.
Die Grünen möchte unter anderem von der Landesregierung nun wissen, ob nach Auffassung der Landesregierung der Nutzen solcher Kontrollen in einem angemessenen Verhältnis zu den Befürchtungen des Gemeindevorstands, dass sie kontraproduktiv auf Integrationsbemühungen wirken, eine diskriminierungsfreie Zukunft erschweren und eine Radikalisierung insbesondere junger Muslime fördern, steht und welche konkreten Ergebnisse im Sinne der gesetzlichen Vorgabe durch die in den vergangenen Jahren durchgeführten Kontrollen erzielt werden konnten. (sa)
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