Pressemitteilung

EGMR-Urteil zur Religionsfreiheit erteilt Kopftuchverbot klare Absage

17. Januar 2013

„Das Urteil des EGMR ist unmissverständlich: Religiöse Symbole am Arbeitsplatz sind grundsätzlich erlaubt, solange davon keine Gefährdung ausgeht oder der Beruf es erfordert. Irrelevant ist, ob es sich dabei um ein christliches Kreuz, ein Davidstern oder um ein muslimisches Kopftuch handelt. Damit haben die Richter ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und zugunsten der Religionsfreiheit gesetzt.

Ganz anders Bundesländer, die mit gesetzlichen Regelungen dafür gesorgt haben, dass Frauen mit Kopftuch vom öffentlichen Dienst weitestgehend ausgeschlossen werden. Seit dem Inkrafttreten dieser Gesetze häufen sich in der Privatwirtschaft Diskriminierungsfälle von muslimischen Frauen, die aufgrund des Kopftuchs abgewiesen werden.

„šWas der Staat darf, darf ich auch‘, ist die verbreitete Meinung vieler Arbeitgeber, wenn sie eine Bewerberin mit Kopftuch ablehnen und so gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen, wie ein Fall aus Berlin jüngst gezeigt hat. Zahlreiche Erhebungen und Felduntersuchungen zeigen, dass das keine Einzelfälle sind. Und dass ausgerechnet der Staat hier als schlechtes Beispiel vorangeht, ist aus vielerlei Gründen unerklärlich.

Nicht nur weil Potenziale vergeudet werden, die wir uns nicht leisten können, sondern auch aus integrationspolitischer Sicht. Tausende junge, gut ausgebildete Muslima, die in Deutschland groß und heimisch geworden sind, werden auf diese Weise vom Arbeitsleben ausgeschlossen und in das soziale Abseits gedrängt. Wenn die betroffenen Landesregierungen es ernst mit der Integration meinen, nehmen sie den Richterspruch aus Straßburg zum Anlass und schaffen ihre ausgrenzenden Gesetze ab.“

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