Pressemitteilung

KRM enttäuscht über das Urteil des Staatsgerichtshofes Hessen

20. Dezember 2007
KRM enttäuscht über das Urteil des Staatsgerichtshofes Hessen: Gericht ignoriert Regelungsabsicht des Gesetzgebers, um Verfassungswidrigkeit nicht feststellen zu müssen Gericht hat nicht über die Verfassungsgemäßheit eines Kopftuchverbots entschieden - Entscheidung sorgt mehr für Verwirrung anstelle zur Klärung der Rechtslage
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