„Leider verengt der Bundespräsident mit solch einer Aussage die Freiheitsrechte – insbesondere die Religionsfreiheit – von Muslimen auf den individuell-privaten Bereich. Kollektive Freiheitsrechte, wie die Sichtbarkeit als muslimische Gemeinschaften oder die rechtliche Integration des Islams in den religionsverfassungsrechtlichen Rahmen, werden in Frage gestellt. Dem Freiheitsbild unserer Verfassung entspricht dieser Umgang mit religiösen Minderheiten nicht“, stellte KRM-Sprecher Kızılkaya klar.
Für die im KRM vertretenen muslimischen Religionsgemeinschaften ist dagegen selbstverständlich, dass sowohl der Islam, als auch die Muslime und ihre Gotteshäuser zu Deutschland gehören.



