Jugendorganisation
Islamische Gemeinschaft: NRW muss Religionsfreiheit vor politischem Missbrauch schützen
13. Oktober 2026
„NRW will Ministerien ermächtigen, per Verordnung Vorgaben zum Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten zu erlassen – auch zu religiöser Kleidung. Die vorgesehenen Spielräume sind zu groß. Der Landtag muss klare gesetzliche Grenzen zum Schutz der Religionsfreiheit setzen“, erklären Aynur Handan Yazıcı, Vorsitzende der Frauenorganisation der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), und Zehra Karataş, Vorsitzende der Frauen-Jugendorganisation der IGMG. Anlass ist die Sachverständigenberatung vom 8.10.26 zum Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung „zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes“. Handan Yazıcı und Zehra Karataş weiter:
„Die Islamische Gemeinschaft fordert eine grundlegende Überarbeitung der geplanten Regelung zum Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen. Die vorgesehene Verordnungsermächtigung lässt Ministerien zu viel Gestaltungsspielraum für Eingriffe in die Religionsfreiheit.
Wer heute weitreichende Befugnisse an Ministerien vergibt, muss bedenken, wer sie morgen ausüben könnte. Die jüngsten Wahlergebnisse und das Erstarken politischer Kräfte, die Musliminnen und Muslime ausgrenzen, verleihen dieser Frage besonderes Gewicht. Eine künftige politische Führung könnte versuchen, diese Ermächtigungsgrundlage zu nutzen, um kopftuchtragende Frauen aus dem öffentlichen Dienst zurückzudrängen. Der Schutz religiöser Minderheiten darf deshalb nicht vom politischen Willen der jeweils Verantwortlichen abhängen. Verantwortungsvolle Gesetzgebung muss solchen Entwicklungen mit klaren gesetzlichen Grenzen vorbeugen.
Der Entwurf enthält kein allgemeines Kopftuchverbot. Künftige Verordnungen bleiben an die Grundrechte gebunden. Das entbindet den Landtag jedoch nicht von seiner Verantwortung, die Grenzen möglichst eindeutig zu ziehen, um möglichen Missbrauch vorzubeugen und zunächst Fakten zu schaffen. Betroffene sollten nicht erst vor Gericht klären müssen, was der Gesetzgeber schon heute präziser regeln kann.
Unparteiische Amtsführung ist ein berechtigter Anspruch aller Menschen. Ihn teilen wir ausdrücklich. Ein Kopftuch allein belegt jedoch keine Befangenheit. Einschränkungen müssen sich an der konkreten dienstlichen Aufgabe und nachvollziehbaren Anforderungen orientieren. Vorurteile gegenüber einer Religion dürfen nicht zum Maßstab dafür werden, wer dem Staat dienen darf.
Wenn im Gesetzesvorhaben erklärt wird, Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern seien nicht zu erwarten, darf das bezweifelt werden. Welche möglichen beruflichen Nachteile für kopftuchtragende Frauen wurden untersucht? Wie wurden ihre Erfahrungen berücksichtigt? Wir fordern eine nachvollziehbare Prüfung und die Beteiligung betroffener Frauen.
Aus islamischer Überzeugung verstehen wir öffentliche Verantwortung als anvertraute Aufgabe, die gerecht und gewissenhaft wahrzunehmen ist. Dazu gehört, Menschen gleich zu behandeln. Für diesen Anspruch stehen wir ein – ebenso wie für eine Religionsfreiheit, die allen zugutekommt.“











