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Religionsfreiheit
Frauen
Zum Kopftuchverbot – Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ist Wasser auf die Mühlen der Falschen
„Die Entscheidung stellt für Musliminnen ein faktisches Berufsverbot dar und ist Wasser auf die Mühlen der Falschen. Der Beschluss überzeugt nicht und schließt Musliminnen weiter aus“, erklärt Aynur Handan Yazıcı, Vorsitzende der Frauenorganisation Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen (2 BvR 1333/17).
Presse
70 Jahre Grundgesetz – „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und dem Menschen…“
„Unser Grundgesetz ist keine Selbstverständlichkeit. Es steht aktuell unter Beschuss und wird zunehmend ausgehöhlt. Wir müssen uns diesem Trend entgegenstellen“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass die Verkündung des Grundgesetzes heute vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949.
Frauen
Kopftuch-Urteil ist Lichtblick für viele muslimische Frauen
"Wer wegen seinem Kopftuch diskriminiert wird, sollte sein Recht einklagen. Benachteiligung dürfen wir nicht hinnehmen", erklärt Handan Yazıcı, Vorsitzende der Frauenorganisation der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist ein jetzt bekanntgewordenes Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (LAG) (Urt. v. 27.03.2018, Az. 7 Sa 304/17) zugunsten einer Muslima, die als Kassiererin bei der Drogeriemarktkette „Müller“ arbeitete. Ihr Arbeitgeber wollte sie mit Kopftuch nicht beschäftigen. Das Gericht gab der Muslima Recht. Handan Yazıcı weiter:
Jugend
Kopftuchverbote für Studierende an Hochschulen nicht akzeptabel
„Der Eingriff in die Religionsfreiheit an der Universität Würzburg ist nicht akzeptabel. Wir fordern eine öffentliche Entschuldigung und Wahrung der Rechte von religiösen Minderheiten an unseren Hochschulen“, erklärt Selçuk Çiçek, Vorsitzender der Studierendenorganisation der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist ein islamfeindlicher Vorfall an der Universität Würzburg. Dort hatte die Politik-Professorin Gisela Müller-Brandeck-Bocquet eine Studentin aufgefordert, ihr Kopftuch abzunehmen; schließlich dürften auch männliche Studenten nicht mit Basecaps im Hörsaal sitzen. Selçuk Çiçek weiter:
Presse
Kopftuch-Debatte in Österreich irritierend und anmaßend
„Muslime sind darin frei, selbst festlegen zu dürfen, was sie für ihre Glaubensausübung als verpflichtend erachten und was nicht. Erklären müssen sie sich dafür nicht“, sagte der Vorsitzende der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), Kemal Ergün, anlässlich der Kopftuch-Debatte in Österreich. Kemal Ergün weiter:
IGMG
KRM: Ein Rückschlag für die Religionsfreiheit
Das Urteil des Kölner Landgerichts vom 05. Mai 2012 über die Beschneidung von Jungen hat alle Muslime schockiert.
IGMG
KRM: Kölner Beschneidungsverbot ist ein massiver Eingriff in die Religionsfreiheit
Der Sprecher des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland, Ali Kizilkaya, kritisierte das Urteil des Landgerichts Köln zur Beschneidung von muslimischen Jungen auf das Schärfste. Das Kölner Beschneidungsverbot sei ein massiver Eingriff in die Religionsfreiheit und in das Elternrecht.
Presse
Religiös motivierte Beschneidung: Beschneidungsurteil kriminalisiert Muslime und Juden
"Muslime und Juden, die schon seit über tausend Jahren religiös motivierte Beschneidungen von Jungen vornehmen, werden mit diesem Urteil kriminalisiert. Zugleich ist das ein Angriff auf die Religionsfreiheit und das Elternrecht", so der stellvertretende Vorsitzende der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), Mustafa Yeneroğlu, anlässlich eines Urteils vor dem Landgericht Köln vom 7. Juni 2012, dass erst jetzt bekannt wurde. Yeneroğlu weiter:


