Pressemitteilung

Zum Kopftuchverbot – Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ist Wasser auf die Mühlen der Falschen

27. Februar 2020
Pressemitteilung

„Die Entscheidung stellt für Musliminnen ein faktisches Berufsverbot dar und ist Wasser auf die Mühlen der Falschen. Der Beschluss überzeugt nicht und schließt Musliminnen weiter aus“, erklärt Aynur Handan Yazıcı, Vorsitzende der Frauenorganisation Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen (2 BvR 1333/17). Aynur Handan Yazıcı weiter:

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen ist sehr enttäuschend. Sie hebelt nicht nur die grundgesetzlich geschützte Ausbildungsfreiheit aus, sondern stellt für Musliminnen im Ergebnis auch ein faktisches Berufsverbot dar.

Mit dieser Entscheidung haben die Richter Musliminnen, die ohnehin mehrfach von Diskriminierung betroffen sind, noch ein Stück weiter ausgegrenzt. Ihnen wird nicht nur juristisch die gleichberechtigte Teilhabe vorenthalten, von solchen Entscheidungen gehen auch falsche Signale an die Gesellschaft aus – vor allem im Hinblick auf die Religionsfreiheit von Muslimen.

Bitter ist, dass die Begründung des Senats nicht einmal überzeugt, stellenweise sogar konstruiert wirkt. Diese Entscheidung hätte genauso gut anders ausfallen können, wie die abweichende Meinung einer der Verfassungsrichter zeigt. Er legt offen, warum dieses Kopftuchverbot einen gewichtigen Eingriff sowohl in die Ausbildungsfreiheit als auch in die Glaubensfreiheit der betroffenen Muslimin darstellt und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen ist.

Im Ergebnis kann man sich nicht dem Eindruck entziehen, als hätten sich Richter vom negativ konnotierten Kopftuch- und Islam-Diskurs beeindrucken und zu dieser Entscheidung hinreißen lassen. Das ist sehr bedauerlich und Wasser auf die Mühlen der Falschen. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsrecht bei nächster Gelegenheit von dieser Position wieder abrückt und Schadensbegrenzung betreibt – wie einst beim pauschalen Kopftuchverbot für Lehrerinnen geschehen.“

PHP Code Snippets Powered By : XYZScripts.com