Pressemitteilung

Islamische Gemeinschaft begrüßt NRW-Antidiskriminierungsgesetz – und stellt Forderungen

04. November 2025
Pressemitteilung

„Dass Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland ein Landesantidiskriminierungsgesetz in Angriff nimmt, ist wichtig und überfällig. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Land anerkennt: Diskriminierung geschieht nicht nur auf dem privaten Wohnungsmarkt oder in der Privatwirtschaft, sondern auch durch staatliche Stellen – in Schulen, Behörden, Verwaltungen. Wer das benennt, macht einen Schritt aus der Selbstillusion staatlicher Neutralität heraus.

Aber ein Gesetz auf Papier schützt noch niemanden. Die Erfahrung muslimischer Gemeinschaften und anderer Minderheiten zeigt: Diskriminierung durch Behörden ist oft leise, schwer belegbar und tief in Routinen verankert. Wenn die Beweislast weiterhin überwiegend bei den Betroffenen liegt, bleiben Betroffene nicht nur im Regen, sondern fühlen sich doppelt Übergangen. Alltagsdiskriminierung lässt sich noch seltener mit Aktenvermerken beweisen – aber sie wirkt, sie verletzt und sie grenzt aus.

Die Islamische Gemeinschaft wird genau beobachten, ob dieses Gesetz mehr wird als ein politisches Versprechen. Entscheidend wird der Zugang zum Rechtsschutz sein: Gibt es niedrigschwellige Beschwerdewege – oder wieder nur Formulare im Verwaltungsdeutsch? Werden Beschäftigte in Schulen, Ämtern und Behörden verpflichtend geschult – oder bleibt Sensibilisierung freiwillig? Gibt es ein unabhängiges Monitoring – oder nur eine Selbstauskunft der Behörden über sich selbst?

Schutz vor Diskriminierung darf kein Gnadenrecht des Staates sein, sondern muss ein einklagbares Recht für alle werden – besonders für diejenigen, deren Benachteiligung selten laut, aber strukturell wirksam ist. Ein Gesetz kann Türen öffnen. Ob sie auch aufgehen, wird sich erst zeigen.“

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