Pressemitteilung

Alice Schwarzer und FAZ unterliegen gegen die IGMG

11. August 2006

In einer Verhandlung am Mittwoch den 9. August 2006 gab die 9. Zivilkammer des Landgerichts München dem Antrag der IGMG auf eine einstweilige Verfügung gegen Alice Schwarzer und gegen die Tageszeitung FAZ statt. Die IGMG hatte von Alice Schwarzer und der FAZ die Unterlassung von einigen Äußerungen gefordert.

Grund für den Antrag war ein Interview von Schwarzer in der FAZ vom 4. Juli 2006, in dem sie behauptete, die IGMG trete offensiv für „kein Schulsport für Mädchen“ und „kein Sexualkundeunterricht für Kinder“ ein. Vor Gericht konnte jedoch der Anwalt von Schwarzer und FAZ nicht darlegen, worauf sich diese Behauptungen stützen. Dass es zahlreiche entgegengesetzte Verlautbarungen der IGMG gab, wollten Schwarzer und FAZ nicht wahrnehmen. Das Gericht war jedoch anderer Ansicht und gab dem Antrag der IGMG statt.

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