Pressemitteilung

Anonymisierte Bewerbungsverfahren: Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt herstellen

17. April 2012

„Die Evaluation des Pilotprojekts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt, dass anonymisierte Bewerbungsverfahren die Chancen von Migranten und Frauen auf dem Arbeitsplatz deutlich erhöhen, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. Von Diskriminierungen sind insbesondere Muslime betroffen und muslimische Frauen gleich mehrfach, wenn Sie ein Kopftuch tragen – Stichwort: gesetzliches Kopftuchverbot.

Die Studie „šMuslimisches Leben in Nordrhein-Westfalen‘ des Landesintegrationsministeriums zeigt zudem deutlich auf, nach welchem Muster Ausgrenzung erfolgt. Je gebildeter Muslime sind, desto häufiger müssen sie staatliche Sozialleistungen beziehen. Das ist fatal in zweifacher Hinsicht: Zum einen werden Potenziale vergeudet und zum anderen können wir es uns nicht leisten, Menschen aufgrund ihrer Religion aus dem Arbeitsmarkt auszuschließen.

Welche Ausmaße die Ausgrenzung angenommen hat, sehen wir an den zunehmenden Beschwerden, die bei der IGMG eingehen. Immer mehr Muslime wenden sich an uns und berichten davon, dass sie trotz bester Qualifikationen und Hunderten Bewerbungen kaum zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Dabei ist das persönliche Gespräch besonders wichtig. Nicht wenige Betroffene berichten davon, dass in persönlichen Vorstellungsgesprächen zunächst interreligiöse Aufklärungsarbeit geleistet werden muss, ehe man über die fachliche Eignung spricht. Dahin muss man aber erst einmal kommen.

Das Pilotprojekt hat sich bewährt und ist laut ADS auch umsetzbar. Damit gibt es keinen Grund, das Verfahren nicht in allen staatlichen Stellen zu etablieren.“

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