Pressemitteilung

Üçüncü zum geplanten Kopftuchverbot in NRW: „Verfassungsrechtlich im höchsten Maße bedenklich und aus Sicht der Muslime herabwürdigend“

18. Oktober 2005

Anlässlich der Ankündigung des Fraktionsvorsitzenden der FDP, Gerhard Papke, die schwarz-gelbe Koalition werde eine Gesetzesänderung zum Verbot des Kopftuchs für muslimische Lehrerinnen an nordrhein-westfälischen Schulen einführen, erklärte der Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG), Oğuz Üçüncü:

Der Fraktionsvorsitzende der FDP beleidigt alle Muslime, indem er mit explizitem Bezug zum Kopftuch erklärt „die Novelle wird ein Verhalten untersagen, das den Eindruck hervorrufen kann, eine Lehrerin oder ein Lehrer trete gegen die Menschenwürde ein„.

Der Vorwand von Gerhard Papke, dass der freiheitliche Staat sich einmischen müsse, wenn an den Schulen fundamentalistische Haltungen Einzug hielten, die sich erkennbar gegen den Wertekonsens, gegen individuelle Selbstbestimmung und gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau richteten, ist absurd.

Damit bedient Papke eine verantwortungslose Stimmungsmache gegen Menschen muslimischen Glaubens. Unverhohlen verallgemeinert er gesellschaftliche Randerscheinungen wie Zwangsehen und Ehrenmorde und bedient damit Klischees und Vorurteile gegenüber Migranten und insbesondere gegenüber Muslime. Grotesk ist es jedoch, wenn Herr Papke das Kopftuch für eine fundamentalistische Haltung erklärt und ein religiöses Kleidungsstück als Ablehnung der individuellen Selbstbestimmung und der Gleichberechtigung von Mann und Frau bezeichnet.

Auch offenbart sich bei dem FDP-Fraktionsvorsitzenden ein alarmierendes Grundrechtsverständnis. Kurzerhand wird das eigene Verständnis von Religion zum einzig gültigen Maßstab erklärt. Anhand dieses Verständnisses sollen andere Menschen nun ihre eigene Religion ausformen. Das Recht auf eine unabhängige Bestimmung der eigenen religiösen Inhalte wird den Muslimen somit abgesprochen. Diese Haltung ist verfassungsrechtlich im höchsten Maße bedenklich und aus Sicht der Muslime herabwürdigend.

Die gesellschaftlichen Folgen sind fatal. Seit der Einführung von Kopftuchverbotsgesetzen gehören Stigmatisierungen und Ausgrenzungen zum Alltag von praktizierenden Muslimen. So hat die Stimmungsmache sogar dazu geführt, dass in vielen Schulen Schülerinnen von Lehrern und Lehrerinnen bedrängt werden, ihr Kopftuch auszuziehen. Während muslimische Frauen mit Kopftuch in der Privatwirtschaft vor den staatlichen Verboten zumindest eine Chance auf Einstellung hatten, sind nun auch immer mehr private Arbeitgeber nicht bereit, Leute einzustellen, die nicht einmal der Staat beschäftigen will. Folge ist ein faktisches Berufsverbot für muslimische Frauen.

Nicht nachvollziehbar ist der Sinn, solch ein Verbotsgesetz in NRW einzuführen. Seit Jahren unterrichten in diesem Land Lehrerinnen mit Kopftuch und sind das beste Beispiel dafür, das Kopftuch tragende Lehrerinnen nicht zu Konflikten führen.

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