Pressemitteilung

Bayrisches Kopftuchgesetz ist eine unverhohlene Diskriminierung der Muslime

13. Dezember 2003

Der Beschluss der bayrischen Regierung, das Kopftuch durch ein Gesetz zu verbieten, ist eine offene Diskriminierung der Muslime und Missachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Obwohl jegliche anderen religiösen Symbole an Schulen geduldet werden sollen, soll muslimischen Lehrerinnen das Tragen des Kopftuchs im Unterricht verboten werden.

Damit hält die bayerische Regierung und insbesondere die Kultusministerin Hohlmeier an ihrem Kurs fest, Muslime grundsätzlich als fundamentalistisch und verfassungsfeindlich anzusehen. Es wird weiter an überkommenen Vorurteilen festgehalten und somit muslimischen Frauen eine Berufsausübung die im Einklang mit ihrem Gewissen und ihrem Glauben steht, verwehrt.

Die IGMG verurteilt eine solche Diskriminierung auf das Schärfste. Es kann nicht sein, dass die Muslime unter dem Vorwand der Integration zur vollständigen Aufgabe ihrer Identität gezwungen werden. Wir hoffen nicht, dass aufgrund solcher Gesetze die Muslime sich resigniert aus dem öffentlichen Leben zurückziehen, in dem sie, wie in Bayern, anscheinend nicht willkommen sind.

Der Vorstand

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