Pressemitteilung

Beckstein nach wie vor in Feindbildmanier – Innenminister unbelehrbar

04. Dezember 2003

Nach dem inzwischen rechtskräftigen Verbot des Bayerischen Verwaltungsgerichts München gegen das Staatsinnenministerium Bayern, das Faltblatt Nr. 7 zum Thema Islamischer Extremismus“ der Reihe „Schützt unsere Demokratie“, weiter zu verbreiten bzw. in das Internet zu stellen, hat das Innenministerium anstelle dessen ein neues Faltblatt ins Internet gestellt, in der die IGMG bildlich mit Organisationen in Verbindung gebracht wird, die für Terroranschläge in Algerien verantwortlich sind.

Auch mit dem neuen Faltblatt ist offensichtlich bezweckt, beim unbefangenen Leser den Eindruck eines direkten Zusammenhangs, bzw. einer Nähe zum Terrorismus zu  erwecken.
Obwohl das Verwaltungsgericht München dem Innenministerium diffamierende, diskriminierende oder verfälschende Darstellungen der IGMG explizit untersagt hat, hält sich das Innenministerium nicht daran.

Diese für das Bayerische Staatsinnenministerium typische Verhaltensweise der offensichtlichen Missachtung gerichtlicher Urteile zeigt deutlich, wie sehr dem Innenminister daran gelegen ist, die deutsche Verfassung zu schützen.

Neben der Missachtung gerichtlicher Urteile betreibt der bayerische Verfassungsschutz unter Führung von Günther Beckstein seit Jahren eine Diffamierungskampagne gegen die IGMG. Dabei werden nicht nur Gerichte durch unwahre Behördenzeugnisse getäuscht, auch die öffentliche Meinungsbildung wird gezielt manipuliert und Stimmung gegen Muslime gemacht. Die Innenbehörde schreckt nicht mal davor zurück, Funktionäre der IGMG gezielt einzuschüchtern.

Gerade die Presseerklärung des bayerischen Staatsinnenministeriums vom 18. November ist für die bisherigen Aktionen bezeichnend. Darin heißt es, „die IGMG ist offensichtlich von ihren früheren Überlegungen, eine eigene islamistische Partei in Deutschland zu gründen, abgekommen“. Diese Feststellung ist nicht Erkenntnis des bayerischen Verfassungsschutzes, wie man der Öffentlichkeit weismachen will, sondern ein vergeblicher Versuch vom Innenminister, weiterer Ohrfeigen durch die Gerichte zuvorzukommen. Denn es sind mehrere Verfahren bei den Verwaltungsgerichten anhängig, deren Gegenstand unter anderem dieser Vorwurf ist. Die IGMG hat entgegen der auch persönlich von Herrn Beckstein oft wiederholten Behauptung, die IGMG wolle eine Partei gründen, dies zu keinem Zeitpunkt angedacht, geschweige denn vorgehabt. Daher ist die Distanzierung der Behörde von der bisherigen Unterstellung auch taktisch bedingt, da man die unwahren Behördenzeugnisse nicht mehr weiter aufrechterhalten kann. Wahrscheinlich wird das Ministerium jetzt vor Gericht argumentieren, die IGMG hätte kein Rechtschutzbedürfnis mehr, da man ja inzwischen bekundet habe, die IGMG wolle nicht mehr eine Partei gründen. Es ist aber geradezu verwunderlich, dass die Behörde entgegen der Verlautbarung des Innenministers auch in dem jetzt neu veröffentlichten Faltblatt nach wie vor behauptet, die IGMG wolle mit Hilfe eingebürgerter Muslime eine eigene Partei gründen.

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