Pressemitteilung

Deutsche Islamkonferenz legitimiert Islamfeindlichkeit

09. Mai 2013

„Mit dem Vorstoß, den Begriff „šMuslimfeindlichkeit‘ anstelle von „šIslamfeindlichkeit‘ zu etablieren, wollen die Deutsche Islamkonferenz (DIK) und das Bundesinnenministerium (BMI) die negative Haltung gegenüber „šden Muslimen‘ problematisieren, jedoch nicht den Hass auf den Islam als Religion. Damit sorgt das BMI entgegen ihrer Behauptung nicht für begriffliche Klarheit, sondern dafür, dass die mit rassistischen Stereotypen arbeitenden sogenannten Islamkritiker legitimiert werden. Der Nährboden für strafbewehrte Handlungen, nämlich der Hass auf den Islam als Religion und die dafür stehenden Werte und Symbole, soll unter die „šIslamkritik‘ fallen und damit gesellschaftspolitisch legitim sein. Dabei hat das BMI gerade die Aufgabe, wie beim Antisemitismus so auch bei der Islamfeindlichkeit, gerade gegen den Nährboden vorzugehen, um dem selbstformulierten Anspruch entsprechend „šgesellschaftlicher Polarisierung‘ vorzubeugen oder sich zumindest aus diesem Diskurs zurückzuhalten, wie der Neutralitätsgrundsatz es gebietet. Sie aber ergreift auch noch Partei für die sogenannten Islamkritiker.

Insofern stellt sich die Frage, ob die Teilnehmer der DIK, die dieses Wortspiel mitgetragen haben, der Konsequenzen bewusst waren: Der Vergleich des Korans mit „šMein Kampf‘, die hasserfüllten Karikaturen über den Propheten Mohammed (sav.), die rassistischen Tiraden bei der Diskussion um die Beschneidung, um die Kopftuchverbotsgesetze und das religiös-rituelle Schächten usw. betreffen nach der Logik des BMI nicht die Menschen als Träger subjektiver Rechte, sind also scheinbar nicht muslimfeindlich, aber islamfeindlich und damit wohl legitim. Gerade diese Haltung bereitet gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit den Boden.

Zudem übernehmen die Vertreter der teilnehmenden islamischen Religionsgemeinschaften die Verantwortung für die Umsetzung von Projekten im Rahmen des Kampfes gegen „šMuslimfeindlichkeit, Antisemitismus und Islamismus‘, die sich auch gegen den vermeintlichen „šlegalistischen Islamismus‘ richten soll. Damit ist laut Bundesverfassungsschutzbericht ein Islamverständnis gemeint, das die religiöse und kulturelle Identität der Muslime stärkt sowie sich für ein religionskonformes Leben bemüht und dadurch angeblich Desintegration fördert. Auch in diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, aufgrund welcher (neuen) Gründe die islamischen Religionsgemeinschaften hinter ihre Linie aus der ersten Phase der DIK zurückgefallen sind. Damals wie heute – vor der Presse jedenfalls – lehnen sie den Begriff „šIslamismus‘ ab.

Obwohl die DIK mit diesen Ergebnissen konzeptionell und inhaltlich zur de facto gescheiterten „šSicherheitspartnerschaft‘ fast keine Unterschiede mehr aufzeigt, tragen sie dieses Konzept mit. Es stellt sich also die Frage, ob es manchen Teilnehmern beim Boykott der „šSicherheitspartnerschaft‘ um die inhaltliche Ausrichtung ging oder doch nur dem öffentlichen Druck Rechnung getragen wurde.

Während sie der Presse gegenüber die Fokussierung der DIK auf Sicherheitspolitik kritisieren, haben sie genau diese Ergebnisse mitgetragen. Diese widersprüchliche Haltung zeigt, dass manche nach wie vor nicht ausreichend in der Lage sind, Bürgerrechte wahrzunehmen und nicht zum Spielball der Politik zu werden.“

Eine Langfassung dieser Stellungnahme, samt Anlagen, finden Sie in den nachfolgenden Dateien.

PHP Code Snippets Powered By : XYZScripts.com