Pressemitteilung

EGMR-Urteil zum Schwimmunterricht ist viel Kulturkampf und wenig Recht

11. Januar 2017 Bekir Altaş, Generalsekretär
Bekir Altaş, Generalsekretär

„Das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs offenbart, dass es längst nicht mehr um Recht und Gesetz oder um das Schwimmenlernen geht, sondern um eine unzulässige Maßregelung von Muslimen“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Teilnahme einer muslimischen Schülerin am koedukativen Schwimmunterricht. Bekir Altaş weiter:

„Mit seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein elementares Rechtsgut von Verfassungsrang eingetauscht gegen ein abstraktes ’staatliches Interesse‘ an der Integration von ausländischen Schülern. Während die betroffene Familie sich auf die Religionsfreiheit beruft und im konkreten Fall auch darlegen und begründen kann, dass die Teilnahmen am koedukativen Schwimmunterricht gegen ihre Glaubensgrundsätze verstößt, beschneiden die Straßburger Richter dieses Verfassungsrecht mit einer politischen Formulierung. Das ist eine unzulässige Abwägung.

Die Straßburger Richter können hierbei nicht einmal glaubhaft darlegen, inwieweit die Teilnahme am gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht die Integration von muslimischen Mädchen fördert. Welche Gebräuche und Werte von Verfassungsrang dort vermittelt werden, ist der Urteilsbegründung ebenfalls nicht zu entnehmen. Offenbar haben sich die Richter von der allgemeinen Stimmungslage und den meist einseitig und populistisch geführten Integrationsdebatten so sehr beeinflussen lassen, dass sie sogar das verfassungsrechtliche Einmaleins aus den Augen verloren haben.

Im Ergebnis geht es in diesem Urteil nicht um Rechtsprechung, sondern um Maßregelung von Muslimen. Es geht hierbei auch nicht um Integration, sondern um das Aufzwingen von Normvorstellungen und Lebensweisen. Das widerspricht dem Grundsatz einer freiheitlichen Demokratie und untergräbt auch den Pluralismusgedanken.“

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