Pressemitteilung

Entscheidung der Berliner Justizverwaltung bedeutet Ausgrenzung

08. November 2001

Die Entscheidung der Berliner Justizverwaltung, eine muslimische Rechtsreferendarin mit Kopftuch zum Sitzungsdienst nicht zu zulassen (heutiger Bericht der Tageszeitung 'Tagesspiegel'), sei ein klares Signal der Ausgrenzung von Musliminnen, sagte der Vorsitzende der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG), Mehmet Erbakan.

Erbakan kritisierte auch die Haltung von Vera Junker (Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte), die Entscheidung guthieß. Das Argument der Frau Junker, 'religiöse und weltanschauliche Einflüsse müssen aus Gerichtsverhandlungen rausgehalten werden und das Kopftuch zeige eine streng-gläubige Gesinnung' , sei völlig realitätsfremd. Es gebe sehr viele Richterinnen und Staatsanwältinnen, die mit dem Kreuz am Hals zu den Verhandlungen erscheinen, des weiteren sei das Kopftuch ausschließlich ein religiöses Gebot, weder – ein strenges noch ein lockeres – und sage nichts zur parteipolitischen Haltung der Trägerin. Es sei auch kein Geheimnis, dass die Richter der höchsten Landes- und Bundesgerichte nach parteipolitischen Prämissen ausgewählt werden.

Das Neutralitätsgebot sei kein Gebot zur Verdrängung religiöser Symbole aus dem öffentlichen Leben, sie solle gerade den Staat dazu verpflichten, ihnen die Freiheit der Entfaltung zu gewähren, ohne sich mit ihnen zu identifizieren. In den letzten Jahren werde das Neutralitätsgebot aber gerade im Sinne eines aggressiven Laizismus ausgelegt und insbesondere zum Nachteil der Muslime angewendet, entgegen Artikel 33 II unserer Verfassung, nach der die Zulassung zu öffentlichen Ämtern ausdrücklich unabhängig vom religiösen Bekenntnis zu erfolgen hat und jede Benachteiligung wegen religiöser Anschauungen unzulässig ist.

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