Pressemitteilung

Freistaat Bayern muss Halbjahresbericht 2006 des Verfassungsschutzes berichtigen

31. Juli 2008

Am Mittwoch haben sich die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) und der Freistaat Bayern vor dem Verwaltungsgericht München auf eine Berichtigung einer unwahren Behauptung über die IGMG im Halbjahresbericht 2006 des Landesamtes für Verfassungsschutz geeinigt. Die IGMG hatte vor dem Verwaltungsgericht München geklagt, da der Freistaat im Halbjahresbericht 2006 behauptet hatte, die Internetseite www.milligorus-forum.com wäre von der IGMG Rendsburg im Dezember 2005 gegründet worden.

Die problematischen Inhalte auf besagter Seite wurden aufgrund dieser Feststellung direkt der IGMG zugerechnet. Dabei war weder die Ortsgemeinde Rendsburg noch irgendeine andere Gemeinde der IGMG Gründerin dieser Seite, noch hatte die IGMG eine Beziehungen oder einen Einfluss auf besagte Seite.  Aufgrund der Klage der IGMG hatte das Land im Verlaufe des Prozesses die streitgegenständlichen Aussagen aus dem Halbjahresbericht 2006 und den folgenden Berichten gestrichen.

In der mündlichen Verhandlung am Mittwoch haben sich die Parteien nun darauf geeinigt, dass im Halbjahresbericht 2006 auf der Seite 14 bei der Berichterstattung über die Seite www.milligorus-forum.com zusätzlich noch folgende Fußnote eingefügt wird: „Diese Seite ist der IGMG nicht zuzurechnen.“ Außerdem haben sich die Parteien darauf geeinigt, dass der Freistaat als Beklagter 9/10 der Prozesskosten, die IGMG als Klägerin 1/10 der Kosten tragen wird.

„Fehler können passieren, doch erwarten wir, dass bei Entdeckung von Fehlern, diese entsprechend richtig gestellt werden“, sagte der Generalsekretär der IGMG, Oguz Üçüncü. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Bayerische Innenministerium uns nötigt, selbst für die Richtigstellung einer offensichtlichen Falschdarstellung vor Gericht zu ziehen. Der Fehler ist wohl nur dadurch zu erklären, dass sich auch die bayerischen Verfassungsschützer der schwachen Argumentation für die Zurechnung solcher Internetauftritte wie der Seite www.milligorus-forum.com zur IGMG bewusst sind“, stellte Üçüncü fest.

Weiterhin kritisierte Üçüncü die Vorgehensweise des bayerischen Verfassungsschutzes, in Kenntnis der fehlenden Beobachtungsgründe bei der IGMG, zur Legitimierung der Berichterstattung undifferenziert Aussagen einer ominösen weltweiten Milli-Görüs-Bewegung der IGMG zuzurechnen. „Die Arbeit des Verfassungsschutzes ist viel zu wichtig, als dass sie zur Konstruktion einer vermeintlichen Gefahr von Seiten der IGMG missbraucht werden darf“, stellte Üçüncü abschließend klar.

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