Pressemitteilung

Freistaat Bayern unterliegt im Rechtsstreit gegen die IGMG

22. Mai 2006

Bereits im Jahr 2002 hatte die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) wegen der Veröffentlichung einiger schwerwiegender Vorwürfe des Verfassungsschutzes Bayern gegen den Freistaat Klage eingereicht. Die IGMG hatte unter anderem gegen die Behauptung geklagt, dass Äußerungen wie „Hoca, wenn Du sagst, wir sollen kämpfen, dann kämpfen wir, wenn Du sagst wir sollen töten, werden wir töten!“ oder „Tod allen Juden“ auf Veranstaltungen oder in Gemeinden der IGMG gefallen sein sollen. Der Freistaat beharrte jedoch auch noch während der Verhandlung am Mittwoch auf der Richtigkeit seiner Berichterstattung.

Das Münchner Verwaltungsgericht war jedoch anderer Meinung und gab der Klage der IGMG in wesentlichen Teilen statt. So stellte das Gericht fest, dass dem Beklagten untersagt wird zu behaupten,

„- auf einer Veranstaltung habe die Menge „Hoca, wenn Du sagst, wir sollen kämpfen, dann kämpfen wir, wenn Du sagst wir sollen töten, werden wir töten!“ gerufen,

– der Vorbeter der Klägerin in Hamburg habe geäußert, dass die Juden damals wie heute lieber im Meer hätten versenkt werden sollen. Er habe seine Predigt mit den Worten „šTod allen Juden!‘ beendet,

– der Vorsitzende der Klägerin habe in einer Rede in dem Satz „die Muslime würden über eine nicht zu unterschätzende politische Kraft verfügen, so dass sie Europa kontrollieren könnten, wie die Juden die USA“ das Wort „Juden“ verwendet.“
Außerdem wurde dem Freistaat untersagt, „Artikel aus der Zeitschrift „Milli Gazette“ im Verfassungsschutzbericht im Abschnitt über die Klägerin zu erwähnen.“

Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass entgegen der Behauptungen des bayerischen Verfassungsschutzpräsidenten a.D., Günter Gold, für Verfassungsschutzberichte und Behördenzeugnisse immer wieder bewusst ungesicherte Erkenntnisse genutzt wurden. So hatte die Beklagte für die angegriffenen Äußerungen nur auf die Informationen nur je eines V-Manns zurückgegriffen, ohne diese über andere Quellen zu überprüfen. Beweise für ihre Behauptungen konnte die Beklagtenseite in keinem der Fälle anführen.

Weiterhin konnte der als Zeuge geladene Ex-Verfassungsschutzpräsident nicht erklären, warum die Behörde auch an Privatpersonen zur Unterstützung in Zivilklagen Behördenzeugnisse ausgab, die sich dann nachweislich auch noch als falsch herausstellten.

„Die politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes ist erschreckend“, sagte Oguz Ücüncü, Generalsekretär der IGMG. „Zu welch bedenkenswerten Ergebnissen dies auch für die betroffenen Behörden führen kann, wird angesichts solcher Verfahren deutlich. Es ist sicherlich auch der politische Druck mancher Innenminister, der die Verfassungsschutzbehörden zu solch zwielichtigen Methoden zwingt“, warnte Ücüncü.
Weiterhin stellte Ücüncü fest: „Rechtsstaatlich ist es sehr bedenklich, dass es immer jahrelanger Prozesse bedarf, um dem Verfassungsschutz seinen gesetzlichen Rahmen aufzuzeigen.“

Bezüglich der aktuellen Verfassungsberichte sagte Ücüncü: „Es sticht ins Auge, dass die aktuellen Berichte über die IGMG mehr den Charakter eines politischen Statements der Innenministerien, als einen Beobachtungsbericht über die IGMG darstellen. Substantielle Ausführungen, insbesondere eine stichhaltige und vom gesetzlichen Auftrag des Verfassungsschutzes gedeckte Begründung, warum die IGMG beobachtet wird, sucht man vergebens.“

Abschließend sagte Ücüncü: „Die Behauptung des Freistaats, es wäre uns in dem Verfahren um die Enttarnung von V-Männern gegangen, entbehrt sich jeder Grundlage. Uns ging es um die Feststellung der nicht rechtsstaatlichen Vorgehensweise des bayerischen Verfassungsschutzes.“

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