Pressemitteilung

Gerechte Verteilung ist nicht nur Pflicht der Tafeln, sondern auch der Hilfeempfänger

28. Februar 2018 Bekir Altaş, Generalsekretär
Bekir Altaş, Generalsekretär

„Die gerechte Verteilung von Lebensmitteln obliegt nicht nur der Essener Tafel, sondern ist auch Pflicht von Hilfeempfängern. Die Kritik an der Essener Tafel ist in der Sache berechtigt, im Ton und in dieser Härte jedoch überzogen“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich der anhaltenden Diskussionen um die Essener Tafel, die entschieden hat, vorerst keine ‚Ausländer‘ mehr als neue Kunden aufzunehmen. Bekir Altaş weiter:

„Grundsätzlich ist der Anspruch der Essener Tafel, für eine gerechte Verteilung von Lebensmitteln für alle Menschen vor Ort zu sorgen, zu begrüßen. Zwischen Menschen, die neu in unser Land gekommen sind und einheimischen Bedürftigen gibt es selbstverständlich keine Rangordnung. Unzulässig ist auch die Unterscheidung nach der Staatsbürgerschaft. Es gilt der Grundsatz, dass die Bedürftigkeit entscheidend ist, und nicht die Herkunft, die Ethnie, die Religion oder andere sachfremde Kriterien.

Die gerechte Verteilung von Lebensmitteln und sonstigen Hilfen obliegt allerdings nicht nur der Essener Tafel. Auch die Hilfeempfänger haben strikt darauf zu achten, dass sie nicht in das Recht anderer Bedürftigen eingreifen. Insofern müssen sich Hilfeempfänger so verhalten, dass die vorhandenen Ressourcen gerecht verteilt werden und niemand weniger bekommt, als ihm zusteht. Einer Überlieferung (Hadith) zufolge sagte der Prophet: ‚Wer genug zu Essen hat, soll es jenen geben, die nicht genug haben‘.

Die Kritik an der Essener Tafel halten wir in der Sache für berechtigt, im Ton und in dieser Härte jedoch für überzogen. Zunächst einmal muss vergegenwärtigt werden, dass dort Menschen im Einsatz sind, die sich selbstlos für das Gemeinwohl einsetzen und wichtige Dienste erbringen. Das gilt es zunächst einmal zu würdigen.

Hilfreich wäre eine sachliche Diskussion mit allen Beteiligten und Betroffenen, um die Herausforderungen zu meistern. Die IGMG und ihre Ortsgemeinden bieten sich solchen Fällen gerne als Vermittler an und sind an vielen Orten bereits zuverlässige Partner von Kommunen und der Zivilgesellschaft. Oft führt schon der kultur- und religionssensible Umgang mit Menschen sowie die Kommunikation auf Augenhöhe die ersehnte Lösung herbei. Wir sind zuversichtlich, dass auch die Beteiligten in Essen eine gerechte Lösung finden werden zur Zufriedenheit aller Betroffenen.“

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