Pressemitteilung
Gericht verbietet Beckstein Diffamierungskampagne gegen IGMG
09. Oktober 2003In einem heute zugestellten Urteil des Verwaltungsgerichts München wird dem Bayerischen Staatsinnenministerium untersagt, das Faltblatt Nr. 7 zum Thema Islamischer Extremismus“ der Reihe „Schützt unsere Demokratie“ weiter zu verbreiten bzw. in das Internet zu stellen.
In dem Faltblatt war direkt neben dem Text zu der IGMG ein Bild von Osama Bin Laden abgedruckt, wobei die graphische Darstellung des Vereinsemblems unmittelbar in Kopfnähe von Bin Laden beim unbefangenen Leser den Eindruck eines direkten Zusammenhangs, bzw. einer Nähe zum Terrorismus, erwecken sollte.
In seiner Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass der Staat zwar grundsätzlich befugt ist, Informationen über gesellschaftlich relevante Themen zu verbreiten; „Jedoch ist das Gebot religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates und der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Diffamierende, diskriminierende oder verfälschende Darstellungen sind untersagt. Die Kompetenz des Freistaats Bayern zur Herausgabe von Informationen über den Kläger (die IGMG) liegt damit grundsätzlich vor. Jedoch wurde hier der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durch die geradezu diffamierende Aufmachung des Faltblattes verletzt“, hieß es in dem Urteil (Bayerisches VG München, M 17 K 02.5696).
Diese, auch mit Steuergeldern von Muslimen finanzierte Diffamierungskampagne ist eine von vielen Maßnahmen des bayerischen Innenministeriums, um die öffentliche Meinungsbildung zu manipulieren und die IGMG in die Nähe des Terrorismus zu rücken. So bedient das bayerische Staatsinnenministerium rechtsextremistische Wählerschichten und schürt bewusst Vorurteile gegenüber den Muslimen.
Bezeichnend für das Rechtsverständnis des Innenministers Beckstein ist, dass das Faltblatt auch nach dem Gerichtsurteil immer noch weiter verbreitet wird.
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