Freitagspredigt

Hutba – Anvertrautes angemessen behandeln

10. März 2010

Verehrte Muslime,

das Thema unserer heutigen Hutba ist, der Umgang mit Dingen, die einem anvertraut werden. Vertrauenswürdigkeit hat eine enge Verbindung zum İmân (Glauben): Glauben bedeutet Gott vertrauen. Vor dem Hintergrund dieses Zusammenhangs möchten wir kurz auf die Eigenschaft der Vertrauenswürdigkeit eingehen.

Damit einem eine Sache anvertraut werden kann, muss diejenige Person im gesellschaftlichen Zusammenleben zunächst als vertrauenswürdig gelten. So war es schließlich auch bei unserem Propheten, dem der Beiname „al-Amîn“ (der Vertrauenswürdige) gegeben wurde – und das noch bevor er Prophet wurde. Die polytheistischen Mekkaner, also jene Bewohner Mekkas, die Muhammad (saw) nicht als Gesandten Gottes anerkannten, ihn verspotteten und 13 Jahre lang drangsalierten, gaben ihm ihre Wertgegenstände zur Aufbewahrung. Denn sie wussten, dass er sie angemessen aufbewahren und nicht veruntreuen würde. Sogar in der Nacht, in der sich unser Prophet heimlich auf den Weg nach Medina machte, gab er Ali (ra) die Anweisung, die Güter, die sich noch in seiner Obhut befanden, den Besitzern auszuhändigen. In den Hadithsammlungen von Buchârî und Muslim wird folgender Ausspruch Muhammads (saw) überliefert: „Den Heuchler (Munâfik) kennzeichnen drei Dinge: Wenn er spricht, dann lügt er, wenn er etwas verspricht, hält er es nicht ein, wenn ihm etwas anvertrauet wird, veruntreut er es.“ Bei Muslim befindet sich noch der Zusatz „auch wenn er fastet, betet und sich als Muslim ansieht.“

Verehrte Geschwister,

in einer anderen Überlieferung bei Buchârî findet sich folgender Hadith: „Es gibt vier Eigenschaften, die einen zum Heuchler machen, wenn er sie besitzt. Wenn er nur eine davon besitzt, trägt er einen Teil der Heuchelei in sich, bis er sich dieser Eigenschaft entledigt. (Diese Eigenschaften sind:) Er veruntreut das ihm Anvertraute, lügt, wenn er spricht, hält sein Wort nicht ein und übertreibt, wenn er streitet.“

Das Anvertraute muss nicht unbedingt eine Sache sein. Neben materiellen Dingen sind auch der İmân und die Ibâdat (Gottesdienste) oder eine verantwortungsvolle Position Dinge, die uns anvertraut wurden. Im Koran heißt es hierzu: „Wohl ergeht es den Gläubigen“¦, die das ihnen anvertraute Vermögen bewahren und ihr Versprechen erfüllen“ (Sure Mu’minûn, [23:1][23:8]) Der Vers erinnert uns an die Rechte Gottes, die Rechte unserer Mitmenschen, unserer Familie. So wie man einen anvertrauten Gegenstand unangemessen behandeln kann, so kann auch von einer Veruntreuung gesprochen werden, wenn wir unser Versprechen, das wir Gott und dem Gesandten Gottes gegeben haben,  nicht halten oder brechen. Und auch jene, die sich nicht von Verbotenem fernhalten, veruntreuen ihren İmân. In einer Überlieferung bei Muslim sagt der Prophet zu seinem Gefährten Abû Zar al-Gifâri, der eine bedeutende Position innehatte: „Du bist schwach, doch diese Aufgabe wurde dir anvertraut. Wer mit dem ihm Anvertrauten nicht angemessen umgeht, dem bereitet dies am Jüngsten Tag nur Leid und Not.“

Aus diesem Grund sollten wir uns bemühen, vertrauenswürdig zu sein, denn diese Eigenschaft ist nicht nur Charaktermerkmal unsere Vorbildes, dem Gesandten Gottes, sondern aller Propheten.

IGMGIrschadabteilung

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