Freitagspredigt

Hutba – Den Eltern Respekt erweisen

06. Mai 2011

Verehrte Muslime,

es sind unsere Eltern, durch die wir die Welt kennen lernen. Sie erziehen uns mit Fürsorge, opfern sich für uns auf und verdienen den höchsten Respekt, den man Menschen gegenüber erweisen kann. Der Koran weist darauf wie folgt hin: Dein Herr hat bestimmt, dass ihr ihn alleine anbeten sollt und dass ihr gegen eure Eltern gütig seid, auch wenn der eine von ihnen oder beide bei dir ins hohe Alter kommen. Sag daher nicht »Pfui!« zu ihnen und schelte sie nicht, sondern rede mit ihnen auf ehrerbietige Weise.“ (Sure Isrâ, [17:23]) Gleich nach der Aufforderung, Allah gegenüber gehorsam zu sein, weist er die Menschen an, sich ihren Eltern gegenüber gut zu verhalten. Der Gesandte Allahs spricht darüber wie folgt: „Dies sind die großen Sünden: Allah Teilhaber beigesellen, den Eltern gegenüber ungehorsam sein, unrechtmäßig jemanden töten und für eine Lüge schwören.“ (Buchârî, Aymân wa’n-Nuzûr, 16)

Verehrte Geschwister,

bezüglich des Respekts gegenüber den Eltern wissen wir außerdem aus dem Koran: Wir legten dem Menschen Güte gegen seine Eltern an das Herz. Seine Mutter trug ihn von Schwäche zu Schwäche, und seine Entwöhnung dauert zwei Jahre. (Allah sagt:) „Sei mir und deinen Eltern dankbar. Zu mir ist der Heimgang.„ (Sure Lukmân, [31:14]) Und bedecke sie demütig mit den Flügeln der Barmherzigkeit und bitte: „O mein Herr! Erbarme dich beider so (barmherzig), wie sie mich aufzogen, als ich klein war!“ (Sure Isrâ, [17:24]) Dabei ist es ganz gleich, welcher Religion die Eltern angehören. Asmâ (ra) erzählt: „Meine Mutter, die den Islam nicht angenommen hatte, kam zu Zeiten des Propheten zu mir. Ich wollte die Meinung des Gesandten einholen und fragte ihn: „Meine Mutter ist zu mir gekommen, weil sie mich vermisst hat. Kann ich ihr etwas anbieten?“ Er antwortete: „Ja, behandele sie gut.“ (Buchârî, Adab, 8)

Verehrte Muslime,

das Wohlgefallen unserer Eltern zu ihren Lebzeiten zu gewinnen und nach ihrem Tod für sie zu beten sowie Gutes in ihrem Namen zu tun, ist eine unserer Aufgaben ihnen gegenüber. Der Gesandte Allahs betonte: „Wer seine Eltern oder auch nur einen von beiden im hohen Alter bei sich hat und nicht ins Paradies kommt, Schande sei über ihn, Schande sei über ihn, Schande sei über ihn.“ (Muslim, Birr, 9, 10) Das heißt, dass der Mensch seine Pflichten gegenüber seinen Eltern unabhängig ihren Alters erfüllen muss. Es ist möglich, dass die Eltern keine finanzielle Hilfe nötig haben. Es kann sogar sein, dass sie Angestellte haben, die den Haushalt für sie erledigen. Doch selbst in solchen Situationen sind die Kinder verpflichtet, in unterschiedlichen Formen das Wohlgefallen der Eltern anzustreben. Ein liebevoller Blick, eine herzerwärmende Behandlung wie eine Umarmung sind Dinge, die mit Geld nicht zu erwerben sind. Lasst uns darüber nachsinnen, wie schutzlos und kraftlos wir als Kind waren. Wir hätten uns weder selbst ernähren noch sonst um uns kümmern können. Dies alles erledigten unsere Eltern für uns. Jetzt, wo wir nun Erwachsen sind, wird es Zeit, dies unseren Eltern zurückzugeben. Wir sollten sie zufriedenstellen, sie respektieren und ihnen helfen. Und wie in dem Vers: „O mein Herr! Erbarme dich beider so (barmherzig), wie sie mich aufzogen, als ich klein war!“  (Sure Isrâ, [17:24]) sollten wir für sie beten.

IGMG-Irschadabteilung

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