Freitagspredigt

Hutba – Krankenbesuche

13. Januar 2012

Verehrte Geschwister,

krank zu werden, liegt in der Natur des Menschen. Wer wann und wie oft erkrankt, weiß einzig und allein Allah. Uns obliegt nur, nach der Heilung unserer Krankheit zu suchen und vor allem im Krankheitsfall geduldig und dankbar zu sein. Als Muslime sollten wir Krankheiten als Prüfung ansehen und uns Gedanken machen, wie wir diese bestmöglich bestehen können.

In diesem Zusammenhang sollten wir den Krankenbesuch als einen Akt der Geschwisterlichkeit betrachten. Der Gesandte Allahs bezeichnete den Krankenbesuch sogar als Pflicht des Gläubigen gegenüber einem anderen Gläubigen. Also ist es das Recht des Kranken, von seinen Glaubensgeschwistern besucht zu werden. Der Prophet besuchte kranke Menschen, unabhängig von ihrer Religion. Außerdem sagte er: „Wer immer einen Kranken besucht, der taucht in die Barmherzigkeit Allahs ein.“  (Tarğîb, 6/456) Auf diese Weise verdeutlichte er, dass der Krankenbesuch eine Gelegenheit ist, Allahs Barmherzigkeit (Rahma) zu erlangen. In einer anderen Überlieferung heißt es: „Bitte den Kranken beim Krankenbesuch um sein Bittgebet, denn es ist wie das Bittgebet eines Engels.“ (Ibni Mâdscha, Dschanaiz, 1)

Geschätzte Muslime,

wenn man den Krankenbesuch aus diesem Blickwinkel betrachtet, versteht man, weshalb er so wichtig ist. Denn jemand, der im Krankenhaus liegt, bedarf mehr Aufmerksamkeit als sonst. Manche zumeist ältere Kranke haben zudem Sprachprobleme. Das führt zu unterschiedlichen Missständen und auch zur Einsamkeit. Diese Einsamkeit wird durch Besuche von Verwandten, Freunden und der Moscheegemeinde wettgemacht. Denn der Grundgedanke beim Krankenbesuch ist es, den Kranken zu beschwichtigen, ihm Hoffnung zu geben und dem Gefühl der Einsamkeit entgegenzuwirken. Jemand, der erkrankt ist, braucht vor allem eine Beschwichtigung von seinen Liebsten. Wichtig dabei ist, ihm stets gut zuzusprechen. Der Gesandte Allahs sagte: „Wenn ihr einen Kranken besucht, beruhigt ihn, indem ihr ihm Gesundheit und ein langes Leben wünscht. Dies wird sein Herz erfreuen.“ (Tirmizî, Tib, 35)

Verehrte Geschwister,

aus diesem Grund sollten wir in unseren Moscheen Krankenbesuche organisieren und Muslime sowie Nichtmuslime in Krankenhäusern besuchen. Wenn es erforderlich ist, kann man sich auch mit Krankenhausleitung absprechen. Dieser Dienst ist nämlich unsere individuelle sowie gemeinschaftliche Pflicht. Als Gemeinde sollten wir uns in den Krankenhäusern vor allem um Geschwister kümmern, die etwa der deutschen Sprache nicht mächtig sind oder andere Bedürfnisse haben. Für diese können wir dann beispielsweise nach angemessen Gebetsmöglichkeiten oder Halal-Lebensmitteln sorgen.

Diese Aufgabe zu erfüllen ist ein Teil unserer religiös begründeten Verantwortung gegenüber unseren Geschwistern, aber auch nichtmuslimischen Kranken. Also sind Krankenbesuche und die Erfüllung ihrer Bedürfnisse eine religiöse und soziale Pflicht. Möge Allah unseren Kranken Genesung schenken.

IGMG-Irschadabteilung 

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