Freitagspredigt

Hutba – Auf Helal und Haram achten

27. Mai 2005

Verehrte Muslime,

ich möchte in dieser Hutba das Verbotene (Haram) und das Erlaubte (Halal) im Lichte von Koran und Sunnah behandeln.

Liebe Geschwister!

Haram und Helal werden von Allah teala im Koran benannt. Helal sind die Gaben, die dem Menschen zu seinen Diensten gegeben worden sind. Das Haram ist außerhalb dessen, was der Muslim darf. Das Verbotene dem Erlaubten vorzuziehen, ist eine Ungerechtigkeit den Mitmenschen und sich selbst gegenüber. Dies führt zum Verderben im Diesseits und zerstört das Jenseits.

Ein Mensch hat zweierlei Seiten. Zum ersten seine materielle Seite; das ist sein Körper. Und zum zweiten seine geistige Seite, seine Seele. Unsere Religion weist darauf hin, dass wir unseren Körper mit Erlaubtem ernähren sollen, damit unsere Seele gesund und rein bleibt. Denn die Vorraussetzung für eine heile Seele ist ein Körper, der mit rechtmäßigem Gut ernährt wurde. Also ist ein Muslim dazu verpflichtet sein Verdienst im Diesseits auf erlaubtem Wege zu erwerben und es wiederum auf erlaubtem Wege auszugeben. In diesem Zusammenhang hat unser Prophet (Friede sei mit ihm) im folgenden Hadis gesagt: “ Ein Körper, der mit Verbotenem ernährt wurde, verdient nicht das Paradies, er verdient das Höllenfeuer“. (Hakim, Ahmed) Aus dieser Überlieferung sehen wir, dass wir unsere Prüfung im Diesseits nur dann erfolgreich bestehen können, wenn wir auf diese Richtlinien achten und sie praktizieren.

Allah teala nahm die Propheten in dieser Hinsicht genauso in die Verantwortung, wie deren Anhänger. Unser Prophet deutete in einem Hadis auf den Koranvers Sura al-Muminun Vers 51 und sprach: „O ihr Menschen! Wahrlich Allah teala ist rein und nimmt nur das Reine an. Allah teala hat den Gläubigen dasselbe befohlen wie seinen Propheten.“ Zu seinen Propheten: O ihr Gesandten! Eßt von dem, was gut ist, und tut das Rechte. Seht, Ich weiß, was ihr tut.“ (Mu`minun 51) „O ihr, die ihr glaubt! Eßt von den guten Dingen, mit denen Wir euch versorgen, und dankt Allah, so ihr Ihm dient.“ (Bakara 172)

In einem anderen Hadis heißt es: “ Wenn jemand durch Verbotenes Gewinne erwirbt und diese als Almosen verteilt, wird es nicht angenommen; wenn er damit seine Familie ernährt, wird der Segen über ihr aufgehoben; wenn er es vererbt, vermehrt er dadurch nur sein Leid. Wahrlich Allah teala reinigt das Schlechte nicht mit Schlechtem; er reinigt es nur mit Gutem. Wahrlich Unreines reinigt nicht das Unreine.“ (Ahmed b. Hanbel)

Verehrte Brüder und Schwestern!

Die Hadise und Verse, die wir in der Hutba vorgebracht haben, zeigen recht deutlich auf, mit welcher Sorgfalt ein Muslim auf die Verbote und auf das Erlaubte zu achten hat. Unsere Gebete und unsere Wohltaten werden nur dann angenommen, wenn wir auf Helal und Haram achten.

Liebe Gemeinde!

Die Gesellschaften und die Individuen, die sich an die oben genannten Richtlinien halten, werden ein wohlergehendes Leben führen und sich vor dem Verderben schützen können. Bevor ich meine Hutba beende, möchte ich ein Beispiel zu unrechtmäßig Erworbenem, die Bestechung, ausführen und an einen Hadis erinnern.

Ein Steuerbeamter, der dem Propheten Rechenschaft ablegt, zeigt auch seine Geschenke, die er während seines Dienstes vom Volk erhalten hatte. Daraufhin spricht der Prophet mit einem zornigen Ausdruck: “ Lassen wir den Beamten mal im Hause seiner Mutter. Sehen wir dann, ob er die gleichen Geschenke bekommen wird.“ (Muslim/Imare, 26-30) Der Prophet bewertet diese Geschenke als Bestechung und sagt: „Derjenige der andere besticht und sich bestechen lässt, wird in die Hölle gehen. ( Tirmizi)

IGMG Irschad-Abteilung

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