Freitagspredigt

Hutba – Der Muslim und seine Mitmenschen

22. Februar 2008

Verehrte Muslime,

eine der grundlegenden Eigenschaften eines Muslims ist es, jeden Mitmenschen gut zu behandeln und niemandem Schaden zuzufügen. Der Gesandte Gottes Muhammad (saw) sagte: „Ein Muslim ist jemand, vor dessen Hand (Handlung) und Zunge (Worten) sich die anderen Muslime nicht zu fürchten brauchen.“ (Buchârî İmân, 3 und 4; Muslim, İmân, 64 bis 66)

Es ist ein Gebot Allahs, unseren Ehepartner, den wir lieben und achten, unseren Kinder, Eltern und Verwandten und Nachbarn stets Gutes widerfahren zu lassen. Im Koran heißt es dazu: „“¦Und seid gut zu den Eltern, den Verwandten, den Waisen, den Armen, dem Nachbarn, sei er einheimisch oder aus der Fremde, zu den Kollegen, den Reisenden und zu denen, welche ihr von Rechts wegen besitzt“¦“ [4:36] So wie unsere Familien, die uns Rückhalt in dieser Welt geben, so zählen auch unsere Verwandten und Nachbarn zu unserer unmittelbaren sozialen Umgebung. Aus diesem Grund gebietet uns unsere Religion (Dîn) ein gutes Verhältnis zu unserer Umgebung aufzubauen, ohne dabei nach Religion oder anderen Kriterien zu unterscheiden.

Verehrte Geschwister,

Amr bin As ließ einmal ein Schaf schlachten und fragte, nachdem er nach Hause gekommen war: „Habt ihr auch unseren jüdischen Nachbarn von dem Fleisch gegeben?“ Ein anderes Mal sagte der Prophet: „Dschibrîl (Gabriel) hat die Nachbarn so oft betont, dass ich dachte, sie würden auch zu den Erben gezählt werden.“ (Abû Dâwûd) Auch die folgenden Worte unseres Propheten sind wegweisend und rufen die Muslime dazu auf, das Recht nicht zu verletzen: „Niemand kann ein wahrer Gläubiger sein, wenn sich sein Nachbar nicht sicher vor ihm fühlt.“ (Buchârî, Adab, 29; Muslim, İmân, 73) „Es ist grundlegend, das ein Gläubiger das, was er für sich wünscht, auch für seine Nachbarn wünscht und dass er das, was er sich nicht wünscht, auch nicht seinen Nachbarn wünscht.“ (Buchârî, İmân, 5) Einem seiner Gefährten (Sahâba), der fragte, welche Plichten er gegenüber seinem Nachbarn habe, antwortete der Prophet: „Wenn er erkrankt, besuchst du ihn. Wenn er stirbt, beerdigst du ihn. Wenn er dich um Geld bittet, leihst du es ihm. Wenn er in Not ist, hilfst du ihm und wenn ihm etwas Schlimmes widerfährt, tröstest du ihn“¦“ (Y. Kandehlevi, Hajâtus Sahâbe, Bd. III, S. 1068) „Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, soll seinem Nachbarn Gutes tun. Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, soll seinen Gast bewirten. Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, soll gute Worte sprechen, oder schweigen.“ (Buchârî, Adab, 31; Muslim, İmân, 74) Außerdem empfahl unser Prophet Muhammad (saw) seinem Gefährten Abû Zar auch seinen Nachbarn zu bedenken, wenn er Essen zubereitet und sagte ein anderes Mal: „Wer satt ist, während sein Nachbar hungert, ist keiner von uns.“ (Muslim, İmân, 74)

Verehrte Muslime,

aus alldem kann gefolgert werden, dass jeder Muslim die Aufgabe hat, eine gute Beziehung mit seinen Mitmenschen zu pflegen. Ob Muslim oder nicht, die Nachbarn müssen in gegenseitigem Vertrauen leben können. Es ist auf keinen Fall legitim, einen anderen Menschen aufgrund seiner Religion oder Herkunft zu verschmähen und ihm seine Rechte vorzuenthalten.

IGMG – Irschad-Abteilung

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