Pressemitteilung

IGMG ruft Politiker zur Verantwortung auf

25. September 2003

Der Generalsekretär der IGMG, Oguz Ücüncü begrüßte die Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht zum Kopftuch der Lehrerin, äußerte aber zugleich seine Besorgnis über die vorschnelle Verbotsdiskussion der Politiker.

Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die bisher ergangenen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und der zuständigen Behörden des Landes Baden-Württemberg die Lehrerin in ihren Grundrechten verletzt und legte dar, das es keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage dafür gebe, ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, durchzusetzen.

Ücüncü sagte: „Das Gericht hat die bisherigen Entscheidungen zu Recht aufgehoben und mit der Betonung des gesellschaftlichen Wandels und der zunehmenden religiösen Pluralität auch ein Zeichen gesetzt. Weiter ist es richtig, wenn das Gericht darauf hinweist, dass es Aufgabe des Gesetzgebers ist, im öffentlichen Willensbildungsprozess unter Berücksichtigung des Toleranzgebots eine für alle zumutbare Regelung zu treffen. Solche Politiker jedoch, die die Karlsruher Entscheidung vorschnell als Aufforderung zum Erlass von Verbotsgesetzen verstehen, haben das Signal nicht verstanden. Denn schon im Leitsatz rufen die Richter dazu auf, den gesellschaftlichen Wandel anzuerkennen und die religiöse Pluralität wahrzunehmen.

Besorgt zeigte sich Ücüncü über die ersten Verbotsankündigungen. Insbesondere die Verlautbarung der hessischen Kultusministerin, die mit der Begründung Glaubensbekenntnisse hätten an der Schule nichts zu suchen, zugleich anmerkte: ‚Unsere Verfassung gründet auf einer christlich-abendländischen Tradition und stellt eine Werteordnung dar, an die sich unsere Lehrerinnen und Lehrer zu halten haben ‚, „sei bezeichnend für die Geisteshaltung vieler Politiker“, so Ücüncü.

„Wir hoffen, die Länderparlamente kommen fernab von populistischen Erwägungen zu einer Lösung, die die Integration der Muslime fördert. Ein Verbot auf Gesetzesebene würde nichts als ein weiteres Hindernis auf dem Weg zur Integration darstellen. Es wäre gerade für die, die sich integrieren und ohne ihre Identität aufzugeben, Teil dieser Gesellschaft werden wollen, ein herber Rückschlag“, hieß es.

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