Pressemitteilung

Keine Visumfreiheit für Türken – EuGH beugt sich politischem Druck

24. September 2013

„Dass der EuGH seine bisherige Rechtsprechung nicht fortgeführt und das Recht türkischer Staatsbürger auf visumfreie Einreise in ein EU-Land verneint hat, ist juristisch aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar.

Betrachtet man es aber politisch, kommt dieser Richterspruch nicht überraschend. Mit massivem Einsatz haben einzelne EU-Mitgliedsländer – allen voran Bundesrepublik Deutschland – versucht, mit politischen Mitteln Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens zu nehmen und wurden von den Luxemburger Richtern dafür auch noch belohnt. Die Bundesregierung etwa warnte in ihrer Stellungnahme vom Zusammenbruch des einheitlichen europäischen Visasystems. Selbst vom Untergang Europas war auf der politischen Bühne die Rede.

Hintergrund der massiven politischen Interventionen war nicht einmal die Visafrage an sich, sondern die Folgen für nationale Integrationspolitiken in einzelnen EU-Staaten. Hätte der EuGH türkischen Staatsbürgern die visafreie Einreise erlaubt, wären beispielsweise die umstrittenen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug obsolet geworden. Das hätte die Integrationspolitik der hiesigen Bundesregierung und einiger anderer europäischer Regierungen auf den Kopf gestellt.

Nüchtern betrachtet ist diese Entscheidung keine Niederlage von Frau Demirkan, sondern das Resultat jahrelanger Versäumnisse auch der bisherigen türkischen Regierungen. Schließlich geht es hier um die Auslegung eines Abkommens aus dem Jahre 1963. Die Visumpflicht für türkische Staatsbürger wurde – entgegen dem vertraglichen Verschlechterungsverbot – in den 80ern eingeführt. Bis über diesen Vertragsbruch verhandelt wurde, vergingen also 30 Jahre. Und hätte Frau Demirkan keine Klage erhoben, würden womöglich noch viele weitere Jahre vergehen, bis die Türkei als Vertragspartner – wenn überhaupt – tätig geworden wäre.

Nun sind die Verantwortlichen – Türkei ebenso wie Deutschland – umso mehr gefordert, eine politische Lösung zu finden. Denn es ist nicht mehr länger hinnehmbar, dass selbst einfachste Familienbesuche an der Visumpflicht scheitern. Selbst familiäre Feierlichkeiten wie Hochzeiten oder traurige Ereignisse wie die Beisetzung von verstorbenen Familienmitgliedern finden getrennt von engsten Verwandten statt.

So ist es nicht verwunderlich, dass Türkeistämmige, von denen die meisten Muslime sind, sich nicht in Deutschland, sondern in der Türkei bestatten lassen, damit das Grab von der Familie und nächsten Verwandten besucht werden kann. Wir als Islamische Religionsgemeinschaft fordern die Verantwortlichen deshalb umso dringender dazu auf, dieser unwürdigen Praxis endlich ein Ende zu setzen.“

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