Pressemitteilung

Österreich: Islamische Gemeinschaft begrüßt Entscheidung zum Kopftuchverbot

14. Dezember 2020
Pressemitteilung

„Das österreichische Kopftuchverbot an Grundschulen war populistisch motiviert – und Populismus hat bekanntlich kurze Beine“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist eine Gerichtsentscheidung in Österreich, wonach das Kopftuchverbot an Grundschulen verfassungswidrig ist. Es verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, greift den Islam ohne nähere Begründung heraus und widerspricht dem Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates. Bekir Altaş weiter:

„Was von vornherein offensichtlich war, ist jetzt schwarz auf weiß dokumentiert: ÖVP und FPÖ haben mit dem Kopftuchverbot an Grundschulen Verfassungsbruch begangen. Sie haben in ihrem Wahn jedes Augenmaß und jede Sachlichkeit verloren. Dieser Richterspruch zeigt wieder einmal: Populismus hat kurze Beine.

Wir sind sehr froh darüber, dass die Verfassungsrichter klargestellt haben, dass es sich bei diesem Verbot praktisch um ein Lex-Islam handelt. Es war von vornherein klar, dass das Verbot – das trotz heftiger Kritik durch das Parlament gejagt wurde – ausschließlich populistisch motiviert war und einer richterlichen Überprüfung nicht standhalten würde.

Wir appellieren an die Regierung, diese Gerichtsentscheidung genau zu studieren und das im Koalitionsvertrag verankerte Plan eines Kopftuchverbots für alle Schülerinnen unter 14 Jahren zu überdenken. Der Plan reitet auf derselben populistischen Welle und ist erneut speziell gegen Muslime gerichtet. Ähnlich verhält es sich mit dem geplanten Straftatbestand „politischer Islam“. Auch dieses Vorhaben ist mit der Verfassung und den europäischen Rechtsgrundsätzen nicht vereinbar.

Gesetze, die sich nur gegen bestimmte religiöse Minderheiten richten, sind zutiefst beunruhigend.“

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