Pressemitteilung

Offizielle Zahlen spielen Ausmaß von Islamfeindlichkeit herunter

11. Juni 2019
Pressemitteilung

„Die Erfassung islamfeindlich motivierter Straftaten ist mangelhaft. Die Statistik spielt das Ausmaß der Islamfeindlichkeit in Deutschland herunter. Delikte in diesem Bereich werden unzureichend verfolgt. Die Innenminister sind aufgefordert, Abhilfe zu schaffen“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion (Drs.: 19/10570) sowie die in Kiel und Rendsburg stattfindende Innenministerkonferenz (IMK). Bekir Altaş weiter:

„Islamfeindlich motivierte Straftaten werden seit 2017 gesondert erfasst. Diese überfällige Erweiterung der Statistik sollte das Ausmaß der Islamfeindlichkeit sichtbar machen, spielt das Problem mangels ordentlicher Erfassung allerdings herunter.

Ein Beispiel: Laut Ministerium gilt das Angriffsziel ‚Religionsstätte/Moschee‘ – Zitat – ‚nur für Moscheen selbst‘. Angriffe auf Stätten der Religionsausübung, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen werden der offiziellen Definition nicht als Moscheeangriffe registriert. Dabei sind nahezu alle Moscheen in Deutschland als Vereine organisiert. Hinzu kommt, dass die meisten Moscheen aufgrund der baulichen Gegebenheiten nach außen oft nicht unmittelbar als solche erkennbar sind.

Daher stellt sich die Frage, wie viele der ca. 2.400 Moscheen in Deutschland nach offizieller Definition überhaupt Moscheen sind. Unzulässig enge Definitionen sowie unterschiedliche Erfassungsmethoden in den Ländern dürfen nicht dazu führen, dass die Zahl der Angriffe auf Moscheen künstlich kleingehalten wird. Leider verliert sich die Bundesregierung bei der Begriffsbestimmung in haarspalterischer Manier im Klein-Klein und sorgt bei den betroffenen Gemeinden für Verwirrung und Verwunderung.

Offiziellen Zahlen zufolge wurden im ersten Quartal 2019 insgesamt 19 Straftaten mit dem Angriffsziel Moschee erfasst. Diese Zahl liegt weit unter unseren internen Auswertungen. Die offizielle Erfassung ist offenbar lückenhaft und spielt das Ausmaß islamfeindlich motivierter Gewalt herunter.

Für die Täter spielt es indes keine Rolle, ob sie ein Gebäude mit Kuppel und Minarette angreifen oder ein Moschee-Vereinshaus. Ihre Motivation ist in beiden Fällen Islamfeindlichkeit. Diesem Umstand müssen die offiziellen Zahlen Rechnung tragen. Die Innenministerkonferenz ist deshalb aufgefordert, bundesweit einheitliche Standards zu definieren und für Glaubwürdigkeit ihrer Zahlen zu sorgen.

Ein weiteres dringendes Problem ist die geringe Aufklärungsquote von islamfeindlich motivierten Straftaten. Bei den im ersten Quartal 2019 erfassten Delikten wurden in zwei von drei Straftaten keine Tatverdächtigen ermittelt, keine einzige Person wurde festgenommen, kein einziges Mal hat der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei den wenigen ermittelten Tatverdächtigen ist zudem unklar, ob sie überhaupt angeklagt wurden.

Aus leidvoller Erfahrung wissen wir, dass nur die wenigsten Täter verurteilt werden. In den meisten Fällen erhalten die Opfer antimuslimischer Gewalt schon nach wenigen Wochen eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft, dass die Ermittlungen eingestellt wurden. Das führt nicht nur zu Enttäuschung bei den Betroffenen, sondern auch dazu, dass Straftaten nicht mehr zur Anzeige gebracht werden und dann auch keinen Eingang in die Statistik finden. Es liegt bei den Innenministern, Abhilfe zu schaffen und den Muslimen in Deutschland das Gefühl zu geben, dass sie hier in Sicherheit leben können.“

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