Pressemitteilung

Proteste gegen PKK-Terror berechtigt – Falsche Ausdrucksformen des Protestes sind zu verurteilen

29. November 1998

Der Vorstand der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) weist daraufhin, daß dem Terror der PKK zehntausende Menschen zum Opfer gefallen sind und riesiger Schaden am türkischen Volksvermögen entstanden ist. Dieser Terror wurde stets von einigen Stellen gewollt und unterstützt. Jüngstes Ziel dieser Bestrebungen ist es das Volk in miteinander verfeindete ethnische Lager zu spalten. An dem Zustandekommen der aktuellen Lage hat die Kurzsichtigkeit türkischer Politiker erhebliche Mitschuld. Zu dieser Kurzsichtigkeit gehörte stets eine Auffassung, die den Beginn der türkischen Geschichte auf 1920 ansetzte hat und damit die verbindenden Elemente der gemeinsamen Geschichte ausgeblendet hat. Es muß besondere Obacht darauf gegeben werden, daß die aus dem gemeinsamen Bekenntnis erwachsende Verbundenheit der Türken, Kurden und der anderen Ethnien in der Türkei nicht beschädigt wird.

Protest gegen den Terror der PKK ist berechtigt. Aber der Protest muß sich akzeptabler Formen bedienen. Italienische Fahnen zu verbrennen und Geschäfte zu demolieren, ist in jedem Fall inakzeptabel und zu verurteilen.

Terrorismus ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und für keinen Zweck und in keiner Form hinnehmbar. Es gibt innerhalb des islamischen Bekenntnisses keine -wie auch immer geartete- Rechtfertigung für Terrorismus, ganz im Gegenteil, Gewalt gegen Unschuldige ist eine Sünde.

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