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Rechtsprechung

Bayerisches Kopftuchverbot – Musliminnen werden weiter an den Rand gedrängt

"Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein weiterer Rückschlag für junge Musliminnen in Deutschland. Sie werden weiter ausgegrenzt und an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Das muss aufhören", so Meryem Saral, Vorsitzende der Frauen-Jugendorganisation der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Streit um das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Bayern.

Erst Menschenrechte etablieren, dann umverteilen

„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein wichtiges und gutes Signal. Bevor Geflüchtete jetzt aber umverteilt werden, muss gewährleistet sein, dass auch in Ländern wie Ungarn und Slowenien Menschenrechte eingehalten werden“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bezüglich der Umverteilung von Geflüchteten innerhalb der Europäischen Union.

EuGH-Entscheidung zum Kopftuch höhlt Diskriminierungsschutz aus

"Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist ein herber Rückschritt und öffnet Missbrauch Tür und Tor. Der Gesetzgeber ist aufgefordert den Diskriminierungsschutz weiter zu stärken, damit Musliminnen vom Arbeitsleben nicht ausgeschlossen werden", erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich zweier Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EugH) zur Kündigung von Arbeitnehmerinnen mit Kopftuch. Bekir Altaş weiter:

IGMG begrüßt Berliner Kopftuchurteil

Anlässlich der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zum Rechtsstreit über das Kopftuchverbot für Berliner Grundschullehrerinnen, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG):

NPD-Urteil ist eine Aufforderung an die Politik

"Das NPD-Urteil ist eine klare Aufforderung an die Politik, mehr gegen Rechtsextremismus zu tun", erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren. Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass die Partei verfassungsfeindlich aber bedeutungslos ist und deshalb keine Gefahr darstellt.

EGMR-Urteil zum Schwimmunterricht ist viel Kulturkampf und wenig Recht

"Das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs offenbart, dass es längst nicht mehr um Recht und Gesetz oder um das Schwimmenlernen geht, sondern um eine unzulässige Maßregelung von Muslimen", erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Teilnahme einer muslimischen Schülerin am koedukativen Schwimmunterricht.

Kopftuchverbote müssen der Vergangenheit angehören

"Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stärkt das Grundrecht auf Religionsfreiheit und schafft Rechtssicherheit. Sie nimmt gleichzeitig islamfeindlichen Bestrebungen in Politik und Gesellschaft den Wind aus den Segeln", erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich des BVerfG-Beschlusses vom 18. Oktober 2016 über das Tragen eines Kopftuchs durch Erzieherinnen in Kindertageseinrichtungen.