Pressemitteilung

Verwaltungsgericht Stuttgart weist Klage der IGMG zurück

12. Juli 2004

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage der IGMG gegen das Land Baden-Württemberg abgelehnt. Die IGMG fordert von dem Land die Unterlassung der Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen im Landesverfassungsschutzbericht 2001.

Der Vorstand der IGMG zeigte sich von dem Urteil wenig überrascht. In einer ersten Stellungnahme heißt es:

„Das Urteil des Verwaltungsgerichts zeichnete sich schon im Vorfeld ab, nachdem das Gericht eine Vielzahl von Beweisanträgen, mit denen wir die Unwahrheit der unterstellten Behauptungen hätten beweisen können, mit widersprüchlichen Argumenten ablehnte“.

„Während die gleiche Kammer zuvor die einstweilige Anordnung mangels Eilbedürftigkeit versagte, lehnte sie diesmal den Beweisantrag zur Vernehmung der Zeugen damit ab, dass diese sich nicht mehr an einen Vorfall vor 3 Jahren erinnern könnten! Die IGMG hatte die Klage jedoch bereits im Jahre 2002 eingereicht. Die lange Verfahrensdauer ist ausschließlich auf das Verhalten des Gerichts und des Landes Baden Württemberg zurückzuführen“.

Der Vorstand kritisiert weiter, dass das Gericht, mit der Ablehnung der Zeugen, der IGMG sämtliche Beweisführungsmöglichkeiten aus der Hand genommen hat. „Bei diesen Zeugen handelte es sich nicht nur um Zuhörer, wie es in der Pressemitteilung des Gerichts heißt, sondern auch um solche, die die unterstellten Aussagen getätigt haben sollen“, stellte der Vorstand klar.

Der Zeuge der Gegenseite, ein Mitarbeiter des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, hatte dagegen nur eine beschränkte Aussagegenehmigung und ging auf die beanstandeten Punkte nicht ein. Er legte ausschließlich dar, dass das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz bestimmte Qualitätsansprüche an ihre Quellen stelle. Dem Gericht war die Aussage dieses Zeugen offensichtlich ausreichend, obwohl der Zeuge nach eigenen Angaben weder an der Versammlung teilgenommen hat, in der die streitgegenständlichen Äußerungen gefallen sein sollen, noch der türkischen Sprache mächtig ist Ihm war es somit gar nicht möglich, aus eigener Wahrnehmung wiederzugeben.

Der Vorstand der IGMG kritisierte aus diesem Grund insbesondere den Verlauf des Verfahrens: „Wir haben erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens. Das Urteil ist juristisch nicht haltbar. Daher werden wir gegen das Urteil vorgehen“.

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