Pressemitteilung

WDR strahlt wegen falscher Anschuldigungen Gegendarstellung aus

20. November 2006

Der Radiosender WDR5 hat eine Gegendarstellung der IGMG zur Sendung „Zwischen Zwangsheirat und Integration – Muslime in NRW“ am Freitag den 17. November 2006 ausgestrahlt. In der strittigen Sendung vom 27. Oktober 2006, ausgestrahlt im WDR5, hatte ein vermeintlicher Polizeisprecher erklärt, die IGMG zahle teilweise Eltern Geld, damit sich ihre Kinder islamisch verhalten und Mädchen ein Kopftuch tragen. Diese offensichtlich unwahre Äußerung soll mit der Gegendarstellung richtig gestellt werden.

„Ich kann nicht verstehen, wie solch eine Äußerung überhaupt ernst genommen und in eine Radiosendung einer öffentlichen Rundfunkanstalt aufgenommen werden konnte. Es entbehrt sich doch jeglicher Grundlage zu behaupten, wir würden Geld an Eltern zahlen“, sagte Oguz Üçünçü, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs. „Ein Mindestmaß an Recherche ist wohl jedem Journalisten zuzumuten. Mit solch einer Sendung wird der WDR seinem öffentlich-rechtlichen Sendeauftrag nicht gerecht“, sagte Üçünçü weiter.

Diese falsche Äußerung über die IGMG war jedoch nicht der einzige Makel an der WDR-Sendung. So kamen in dieser neben dem vermeintlichen Polizeisprecher auch radikale Evangelikale zu Wort, die man nur noch sehr wohl wollend als Islam-Kritiker bezeichnen kann. Jeder weiterer O-Ton bestärkte nur noch das vorher gesagte, ausgeglichene Töne waren Mangelware. Verwunderlich war es in Folge dessen auch nicht, dass selbst der O-Ton des vermeintlichen Polizisten weder Hand noch Fuß hatte.

Mittlerweile hat sich auch die Kölner Polizei dazu verpflichtet, besagte Äußerungen nicht mehr zu wiederholen. Auf Betreiben der IGMG hatte sich herausgestellt, dass es für solch einen Vorwurf der IGMG gegenüber gar keine Grundlage gab. Das Kölner Polizeipräsidium hat in der Sache eine Verpflichtungserklärung abgegeben. Über den Grund für solch eine Äußerung ihres Beamten, der im Bereich Staatsschutz tätig ist, gab die Behörde keine Erklärung ab.

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