Pressemitteilung

ZDF-Urteil des Verfassungsgerichts: Verfassungsrechtliches Gebot der Vielfaltsicherung endlich umsetzen

25. März 2014

„Der Gesetzgeber ist aufgefordert, die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dem verfassungsrechtlichen Gebot der Vielfaltsicherung auszurichten“, so Mustafa Yeneroğlu, stellvertretender Vorsitzender der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag. Yeneroğlu weiter:

„In Deutschland leben über 4 Millionen Muslime. Sie machen etwa 5 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Mit ihren Rundfunkbeiträgen finanzieren sie die öffentlich-rechtlichen Medien mit, sind in deren Gremien aber nicht vertreten. Auch aus diesem Grund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich zu begrüßen.

Zu Recht mahnen die Richter, die Zusammensetzung der Gremien an dem auszurichten. Konkret fordern sie eine Besetzung der Gremien mit überwiegend staatsfernen Mitgliedern, insbesondere Vertreterinnen und Vertretern aus der Zivilgesellschaft. Hier muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass in Deutschland der Islam nach dem Christentum die Religion mit den meisten Anhängern ist.

Insofern ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine historische Chance für den Gesetzgeber, ihren Gestaltungsspielraum für die nähere Bestimmung der Zusammensetzung der Gremien im Sinne der Vielfalt zu nutzen, um einer Dominanz von Mehrheitsperspektiven entgegenzuwirken, wie die Richter zutreffend ausführen. Hier muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit gutem Beispiel vorangehen.“

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