Freitagspredigt

Hutba – Die Nachbarschaftsbeziehungen aufrecht erhalten

24. April 2009

Verehrte Muslime,

ein Mitarbeiter unseres Sterbekasse, die eingerichtet wurde, um unseren verstorbenen Geschwistern eine islamische Bestattung zu gewährleisten, hat uns folgende traurige Geschichte erzählt: Eine alte Frau stirbt allein in ihrer Wohnung. Erst nach fünfzehn Tagen wird sie von der Polizei entdeckt. Da sich niemand ihrer angenommen hat, beschließt die Stadtverwaltung, sie einäschern zu lassen. Gott sei Dank hat ein aufmerksamer Muslim unsere Mitarbeiter der Sterbekasse informiert, die dann dafür gesorgt haben, dass die alte Frau islamisch bestattet wurde. Wenn uns früher ähnliche Schicksale zu Gehör kamen, haben wir gedacht, wie schwach doch die verwandtschaftlichen und nachbarschaftlichen Beziehungen der Menschen geworden sind. Wir haben stets darauf hingewiesen, dass sich Muslime um ihre Mitmenschen, insbesondere ihre Verwandten und Nachbarn, sorgen müssen. Nun sieht es so aus, als würden auch Muslime von derlei Schicksalen heimgesucht werden. Wir können beobachten, dass auch Muslime davon betroffen sind. Dies bedeutet, dass wir genauer über das Gebot des folgenden Verses nachdenken müssen: „Und dient Allah und setzt Ihm nichts an die Seite. Und seid gut zu den Eltern, den Verwandten, den Waisen, den Armen, dem Nachbarn, sei er einheimisch oder aus der Fremde, … „ [4:36]            

 

Verehrte Geschwister,

der Gesandte Gottes Muhammad (saw) sagte: „Die Recht des Nachbarn sind folgende: ihn zu besuchen, wenn er krank ist, ob er nun mit euch verwandt ist oder nicht; an seinem Totengebet teilzunehmen, wenn er verstorben ist; einem bedürftigen Nachbarn das zu leihen, was er möchte; ihn zu kleiden, wenn er keine Kleidung besitzt; ihn zu besuchen (und zu trösten), wenn ihm etwas Schlimmes widerfahren ist; sein Haus nicht höher zu bauen, als das des Nachbarn; ihn nicht durch den Geruch des Essens zu belästigen, ihm aber von dem Essen anzubieten; die Sünde liegt außerhalb dieser Rechte. „ (Imâm Sujûtî, Dschamîus-Sağîr) Man sieht, dass der Gesandte Gottes die Rechte des Nachbarn sehr umfassend beschrieben hat. Vor dem Hintergrund der Anweisungen des Propheten müssen uns der eingangs beschriebene Vorfall und ähnliche Schicksale aufhorchen lassen. Wie sieht es um unsere Beziehungen innerhalb der Familie und der Verwandtschaft aus? Sorgen wir füreinander? Unterstützen wir uns gegenseitig? Teilen wir die Freude und das Leid unserer Mitmenschen? Um diese Fragen zufriedenstellend beantworten zu können, müssen wir uns persönlich bemühen, unsere Aufgaben gegenüber unseren Verwandten und Nachbarn zu erfüllen. Zudem müssen wir Einrichtungen wie die Sterbekasse unterstützen, damit in Fällen wie dem am Anfang unserer Hutba berichteten Fall unsere Geschwister zumindest islamisch bestattet werden können.         

 

IGMG-Irschadabteilung

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