Freitagspredigt

Hutba – Was ist ein Gottesdienst (Ibâda)

28. November 2008

Verehrte Muslime,

Ibâda bedeutet, Gehorsam, Unterwerfung, Dienerschaft und Anbetung. Im religiösen Kontext bezeichnet dieser Begriff eine von der Absicht (Nijja) abhängige Gehorsamshandlung, deren Einhaltung eine Belohnung und deren Versäumnis eine Bestrafung mit sich bringt. Ein Gottesdienst ist eine Annäherung an Gott, der mit Körper und Geist vollzogen wird. Dabei ist die Absicht eine wesentliche Voraussetzung. Die Absicht beinhaltet, das Wissen und den Wunsch einen Gottesdienst zu verrichten. Das Bewusstsein, einen Gottesdienst zu verrichten, ist ein Sache des Herzens. Nur so erhält eine Handlung den Status eines Gottesdienstes. Im Islam unterscheidet man drei Arten von Gottesdiensten: „körperliche“ Gottesdienste wie das Gebet (Salâh), das Fasten (Sawm) und der Dschihâd; „materielle“ Gottesdienste wie die Zakât und den Dschihâd und solche Gottesdienste, die sowohl mit dem Körper als auch mit dem Vermögen verrichtet werden, also die Hadsch und der Dschihâd.

Verehrte Geschwister,

das endgültige Ziel eines jeden Gottesdienstes ist es, das Wohlwollen (Rizâ) Gottes zu erlangen. Es gibt aber auch Zwischenziele. Dazu gehört es, ein Leben nach den Geboten des Islams zu führen und alle Hindernisse, die das Leben der Menschen erschweren und sie daran hindern, Gottes Wohlwollen zu erlangen, aus dem Weg zu räumen. Der Maßstab jeder Handlung ist dabei, inwieweit diese sich an den Geboten und Verboten Gottes orientieren.

Verehrte Muslime,

Gottesdienste umfassen das gesamte Leben eines Menschen. Nur der Tod des Einzelnen hebt die Verpflichtung zum Gottesdienst endgültig auf. Aus diesem Grund heißt es im Koran: „Und diene deinem Herrn, bis die Gewissheit/der Tod zu dir kommt.“ (Sure Hidschr, [15:99]) Die Verrichtung der Gottesdienste ist auch auf keinen bestimmten Ort eingeschränkt. Denn unser Prophet sagte „Egal wo du bist, fürchte Allah…“ (Tirmizî, Bir, 55; Ahmad bin Hanbal, V, 228) und machte uns daraf aufmerksam, uns unserer Verantwortung jederzeit bewusst zu sein. Die Furcht vor Gott, also Takwâ, wird beschrieben als „Gehorsam und nicht Auflehnung, als Gedenken (Zikr) und Lobpreisung (Schukr), nicht Undankbarkeit.“ (Ibni Kathîr, Tafsîrul Kur’ânil Azîm, II, 72)

Verehrte Geschwister,

damit ein Gottesdienst von Allah akzeptiert wird, müssen die Voraussetzungen erfüllt werden, derer es generell zwei gibt. Der Gottesdienst muss mit Aufrichtigkeit (Ichlâs) begangen werden und der Sunna entsprechen. Ichlâs bedeutet, etwas zu tun, weil es Allah gebietet und etwas zu unterlassen, weil es Allah verbietet. Ichlâs heißt, das Herz von allen Absichten und Gedanken, außer dem Streben nach dem Wohlwollen Allahs, zu reinigen. Allah gebietet im Koran: „Es war ihnen jedoch nichts anderes geboten worden, als Allah zu dienen, reinen Glaubens und lauter, und das Gebet zu verrichten und die Steuer zu zahlen; denn das ist die richtige Religion.“ (Sure Bajjina, [98:5]) Die Gottesdienste müssen auch der Sunna entsprechen, denn auch hier ist der Prophet das Vorbild: „Sprich: „Wenn ihr Allah liebt, dann folgt mir. Dann wird euch Allah lieben und euch euere Sünden verzeihen; denn Allah ist verzeihend und barmherzig.“ (Sure Âl-i Imrân, [3:31]) Wir möchten unsere Hutba mit einem Hadîth beenden: „Allah akzeptiert das Wort nicht (völlig) ohne Handlung, das Wort und die Handlung nicht ohne Absicht (Nijja) und das Wort, die Handlung und die Absicht nicht, wenn sie nicht der Sunna entsprechen.“ (Hâkim, al-Mustadrak, II, 425)

IGMG-Irschadabteilung

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