Gemeinschaft

Klausur-Tagung zur muslimischen Institutionalisierung in Deutschland

14. Januar 2010

In seiner Eröffnungsrede stellte der Generalsekretär der IGMG, Oğuz Üçüncü heraus, dass die Erwartungen an die  islamischen Religionsgemeinschaften stetig gestiegen sind.

Entwicklungen wie die Schuren in den Bundesländern, die Bildung von Dachverbänden und Koordinierungsstrukturen auf Bundesebene, die Teilnahme an staatlich initiierten Runden Tischen und Islamkonferenzen aber auch die anhaltenden Diskussionen um Themen wie den Islamischen Religionsunterricht und die Herausforderungen an die Muslime in Deutschland erforderten heute von muslimischen Religionsgemeinschaften eine weitaus größere öffentliche Beteiligung, als dies noch vor Jahren für viele noch abzusehen war.

Dabei würden bisher nicht einmal alle möglichen Problemfelder und Fragen hinsichtlich der Institutionalisierung des muslimischen Lebens und der gleichberechtigten Partizipation am gesamtgesellschaftlichen Leben in Deutschland diskutiert oder gar angegangen werden.

Aufgrund der Vielfalt der Themen und den unterschiedlichen Voraussetzungen in den Landes- bzw. Regionalverbänden, sei ein gemeinsamer Dialog über die anstehenden Probleme und Herausforderungen notwendig.

Aus diesem Grund hätte man zur ersten Sitzung einer Tagungsreihe zur „Zukunft der muslimischen Institutionalisierung“ eingeladen.

Dabei sollen die Klausurtagungen ein dauerhaftes Gremium bilden. Zum einen sollen sie dazu dienen, gemeinsame Erfahrungen aus der praktischen Arbeit auszutauschen, zum anderen aber auch das nötige theoretische Gerüst für weitere Schritte bereitstellen.

Zunächst ging Bekir Altaş in seinem Vortrag auf die „geschichtliche Entwicklung des Verhältnisses von Staat und Kirche“ ein. Altaş stellte heraus, dass die religiöse Neutralität des Staates ein Ergebnis der Entwicklung seit der Reformation und den europäischen Religionskriegen ist. Die Reformation habe zwar die Glaubenseinheit zerbrochen, aber noch längst keine Glaubensfreiheit gebracht, sondern nur Glaubenszweiheit.

Altaş machte darüber hinaus Ausführungen zur Neutralität und Religionsfreiheit in Deutschland und ging auf deren Entwicklung ab dem 19. Jahrhundert näher ein. Dabei zeigte er auch die Dynamik des Staatskirchenrechts/Religionsverfassungsrechts in Deutschland auf. Er verwies in der Hinsicht auf aktuelle Forderungen in der Politik, die eine Neujustierung des religionsverfassungsrechtlichen Gefüges anstreben, um die Möglichkeiten und Ansprüche von Religionsgemeinschaften aus dem öffentlichen Leben zu drängen.

Mustafa Yeneroğlu ging in seinem Vortrag auf die „Merkmale und Funktionen einer (islamischen) Religionsgemeinschaft “ ein.  Er verwies auf zahlreiche Missverständnisse, die es um diesen Begriff gab. So wäre die Vorstellung von einer abstrakten Anerkennung als Religionsgemeinschaft falsch. Man müsse politisch begründete oftmals unsachliche Forderungen gegenüber den Muslimen von juristischen Erwägungen trennen. Auch gebe es keine gesetzliche Regelung die festlege, was im deutschen Recht unter dem Ausdruck „Religionsgemeinschaft“ zu verstehen ist und welche Voraussetzungen eine Gruppe erfüllen muss, um als Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden.

Eine Religionsgemeinschaft trage drei Kennzeichen: Ein religiöser Konsens, ein personeller Zusammenschluss auf der Basis dieses Konsenses und die umfassende Bezeugung (Verwirklichung) dieses Konsenses auf der gemeinschaftsbezogenen Handlungsebene. Der Religionsgemeinschaft müssten dabei nicht alle Angehörigen der gleichen Konfession/Religion zugehörig sein, auch eine demokratische Binnenstruktur könne aufgrund des Selbstbestimmungsrechts nicht gefordert werden.

Die Frage, ob Dachverbände Religionsgemeinschaften sein könnten, sei spätestens mit dem Urteil des BVerwG vom 23.02.3005 überholt. Danach könne auch ein Dachverband Religionsgemeinschaften sein, wenn die Vereinigung auf der untersten Ebene auf natürliche Personen aufbaut. Die vom BVerwG entwickelten Kriterien könnten jedoch nicht allgemein, sondern nur konkret im Hinblick auf das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft und die sich daraus ergebende Verortung des religiösen Lebens erörtert werden.

Yeneroğlu zeigte mit der Anwendung der BVerwG-Kriterien auf die IGMG an, dass demnach die IGMG unstreitig eine Religionsgemeinschaft darstelle.

Schließlich ging Yeneroğlu auf die Frage der Kooperation mit dem Staat ein und stellte unterschiedliche Kooperationsmöglichkeiten, ihre Voraussetzungen und Folgen vor.

Abdulgani Engin Karahan blickte in seinem Vortrag „Institutionalisierung in der derzeitigen Praxis“ auf die Initiativen in verschiedenen Bundesländern und fragte nach der Erfüllung der von Yeneroğlu angeführten Kriterien. Es gebe zahlreiche Initiativen in den Ländern, die mit dem Anspruch auftreten, eine Landesreligionsgemeinschaft zu sein. Karahan stellte die Frage, ob diese Initiativen ihrer Satzung, ihrer Funktion und Zielsetzung und ihre faktischem Auftreten auch tatsächlich die Voraussetzungen für eine Religionsgemeinschaft erfüllen.

Karahan hob dabei die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit in Landesreligionsgemeinschaften hervor, nicht nur aus praktischen, sondern auch aus ideellen Gründen. Insbesondere unterstrich er die Notwendigkeit, in vielen Bereich, die im Zusammenhang mit dem Dasein als Religionsgemeinschaft auftauchen, konsensuale Lösungen anzustreben. Andernfalls könnten mit unbedachten Schritten sowohl ein negativer Status Quo festgeschrieben und damit gewichtige Folgen für andere Bundesländer und insbesondere für die Zukunft der Muslime in Deutschland haben.

Weiterhin führte Karahan auch Defizite an, die bei der Institutionalisierung der Muslime bisher besonders hervorgetreten sind. So mangele es bei vielen Akteuren oftmals an einem Wissen über das Religionsverfassungsrecht und dessen Entwicklung, obwohl sie aufgrund der Themen immer wieder gezwungen sind, sich damit auseinanderzusetzen. Die Auseinandersetzung um Säkularität, Laizismus und der Bedeutung der Religion in der Gesellschaft könne oftmals nicht entsprechend verfolgt und mitgestaltet werden. Auch müsse bzgl. der anstehenden konkreten Kooperationsfelder die Kompetenzbildung entwickelt werden.

Für Schwierigkeiten sorge jedoch nicht nur die Haltung auf muslimischer Seite. Auch auf Seiten der Politik und der Verwaltung gebe es Meinungen und Haltungen, die eine erfolgreiche Institutionalisierung erschweren. So fehle es in der Politik oftmals am politischen Willen, die muslimischen Gemeinschaften auch nach ihrem eigenen Selbstverständnis wahrzunehmen. Manche  Landesverwaltung würde auf weder gesetzliche, noch gerichtlich vorgegebene Voraussetzungen verharren, um eine vermeintliche „Anerkennung“ als Religionsgemeinschaft auszusprechen, die es so jedoch nicht gebe. Auch hinterlasse manch ein Kultusministerium den Eindruck, als wäre das konsistoriale Denken trotz der Trennung von Staat und Kirche nicht überwunden.(fy)

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