Millî Görüş e.V.
D-51067 Köln
"Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist ein herber Rückschritt und öffnet Missbrauch Tür und Tor. Der Gesetzgeber ist aufgefordert den Diskriminierungsschutz weiter zu stärken, damit Musliminnen vom Arbeitsleben nicht ausgeschlossen werden", erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich zweier Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EugH) zur Kündigung von Arbeitnehmerinnen mit Kopftuch. Bekir Altaş weiter:
„Muslime sind darin frei, selbst festlegen zu dürfen, was sie für ihre Glaubensausübung als verpflichtend erachten und was nicht. Erklären müssen sie sich dafür nicht“, sagte der Vorsitzende der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), Kemal Ergün, anlässlich der Kopftuch-Debatte in Österreich. Kemal Ergün weiter: