Freitagspredigt
Das Recht des Mitmenschen und gesellschaftliches Gleichgewicht
15. Januar 2026
Verehrte Muslime!
Ein wichtiges Prinzip islamischer Ethik ist das „Recht des Mitmenschen“. Die Gelehrten haben die Achtung dieses Rechts als „Barmherzigkeit gegenüber den Geschöpfen Allahs“ beschrieben. Allah hat den Menschen geehrt, d. h. sein Eigentum, sein Leben und seine Würde sind unantastbar. Wenn es also im Koran heißt: „Eignet euch das Vermögen der Leute nicht widerrechtlich an“[1], dann meint das nicht nur finanzielle Ungerechtigkeiten, sondern jede Form von Unrecht. Einer der Begriffe im Koran dafür ist das „Antasten des Rechts des Mitmenschen“.
Das Recht des Mitmenschen beschränkt sich nicht bloß auf Eigentum. Die Würde eines Menschen zu verletzen, hinter seinem Rücken zu reden, jemanden zu täuschen, die Rückzahlung einer Schuld willkürlich hinauszuzögern, einen Arbeitnehmer zu belasten, indem man ihm den gerechten Lohn vorenthält, öffentliches Gut zu verschwenden oder einen Menschen in den sozialen Medien oder im wirklichen Leben herabzuwürdigen, all dies fällt ebenfalls unter das Recht des Mitmenschen. Unser Prophet (s) sagte: „Der Muslim ist derjenige, vor dessen Hand und Zunge die Muslime sicher sind.“[2] Das zeigt, dass das Recht des Mitmenschen überall Geltung hat, im privaten Umfeld ebenso wie im Handel, am Arbeitsplatz und in den Sozialen Medien.
Liebe Geschwister!
Es hat sich ein Umfeld gebildet, in dem Menschen einander nicht mehr vertrauen. Der Hauptgrund dafür liegt in der Schwächung von Aufrichtigkeit und der Geringschätzung von Mitmenschen. Wenn etwa beim Verkauf eines Produkts im Internet ein Mangel verschwiegen wird, wenn Mieter durch überzogene Mieterhöhungen in Bedrängnis gebracht werden, wenn Vermieter durch ausbleibende Mietzahlungen geschädigt werden, wenn am Arbeitsplatz die Leistung eines Mitarbeiters missachtet wird oder Verabredungen nicht eingehalten werden, dann zieht jede dieser Handlungen eine schwere Verantwortung nach sich, sowohl im Diesseits als auch im Jenseits.
So hat uns unser Prophet (s) eindringlich gewarnt: „Bankrott am Tag der Auferstehung ist, wer mit Gebet, Fasten und Spenden kommt, doch er hat diesen beschimpft, jenen verleumdet, das Vermögen eines anderen verzehrt und Blut vergossen. Die guten Taten eines solchen gehen an die, denen er Unrecht tat. Wenn seine guten Taten aufgebraucht sind, werden ihm ihre Sünden aufgeladen und er wird ins Höllenfeuer geworfen.“[3] Daraus lernen wir: Unsere Ibâdas retten uns nicht, wenn wir unseren Mitmenschen Unrecht tun. Allah und sein Gesandter (s) erinnern uns daran, nicht nur vor Gericht aufrichtig zu sein, sondern auch im Handel und in der Familie gerecht zu sein.
Geehrte Geschwister!
Sich mit den Menschen zu versöhnen, deren Rechte man verletzt hat, ist heute eine der größten Formen der inneren Reinigung. Versöhnung im Diesseits erleichtert die Rechenschaft im Jenseits. Möge Allah uns zu gläubigen Dienern machen, durch die niemand Schaden erleidet. Âmîn.
[1] Sure Bakara, 2:188
[2] Buhârî, Îmân, 4
[3] Muslim, Birr 59; Tirmizî, Kiyâma, 2











