Pressemitteilung

IGMG begrüßt Bundestagsbeschluss zum Beschneidungsgesetz

12. Dezember 2012

„Seit dem Urteil des Kölner Landgerichts, das die Zirkumzision als Körperverletzung gewertet hatte, herrscht Rechtsunsicherheit bei Muslimen und Juden. Verunsichert sind auch Ärzte und jüdische Mohels, die Beschneidungen durchführen. Um so erfreulicher ist es daher, dass der Gesetzgeber durch eine kleine Änderung des Sorgerechts im Bürgerlichen Gesetzbuch relativ schnell gehandelt und Abhilfe geschaffen hat.

Erfreulich ist dieser Beschluss aber auch vor einem weiteren Hintergrund: Leider wurde diese von bestimmten Kreisen angestoßene Debatte teilweise mißbraucht, um Muslime und Juden in einer Art und Weise öffentlich zu diffamieren, wie sie sonst kaum möglich gewesen wäre.

Mit diesem Bundestagsbeschluss findet eine unsägliche Debatte ein glückliches Ende. Bleibt zu hoffen, dass die im Großen und Ganzen durchdachte aber stellenweise unbestimmte Regelung, nicht zu unterschiedliche Praktiken aufgrund von unterschiedlichen Auslegungen führt und wir uns am Ende wieder über Rechtsunsicherheiten sorgen müssen.“

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