Pressemitteilung
Der 1. Juli ist ein Prüfstein für unsere Demokratie
01. Juli 2026
„Antimuslimischer Rassismus ist kein Randproblem, sondern eine Bewährungsprobe für den Rechtsstaat“, erklären Aynur Handan Yazıcı, Vorsitzende der Frauenorganisation der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), und Zehra Karataş, Vorsitzende der Frauen-Jugendorganisation der IGMG. Anlass ist der Tag gegen antimuslimischen Rassismus. Es erinnert an den rassistisch motivierten Mord an Marwa El-Sherbini im Dresdener Landgericht.
Antimuslimischer Rassismus darf in Deutschland nicht länger als Randproblem verharmlost werden. Zum 1. Juli, dem Tag gegen antimuslimischen Rassismus, fordert die Islamische Gemeinschaft mehr Schutz für Betroffene, verbindliche Schutzkonzepte für Moscheen und muslimische Einrichtungen sowie eine klare politische Antwort auf die wachsende Zahl antimuslimischer Vorfälle.
Aynur Handan Yazıcı: „Der 1. Juli erinnert an Marwa El-Sherbini, die 2009 im Landgericht Dresden ermordet wurde. Ihr Ehemann wurde bei dem Angriff lebensgefährlich verletzt, ihr dreijähriger Sohn wurde Zeuge des gewaltsamen Todes seiner Mutter. Der Mord war eine Zäsur. Er zeigte auf schreckliche Weise, wohin Hass führen kann, wenn Menschen wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft oder ihrer sichtbaren muslimischen Identität entmenschlicht werden.
Das Gedenken daran darf nicht folgenlos bleiben. Wer den Rechtsstaat verteidigt, muss auch diejenigen schützen, die sich an ihn wenden. Marwa El-Sherbini suchte Recht – und wurde an einem Ort ermordet, der Schutz versprechen sollte, einem Gerichtsgebäude. Dieser Widerspruch verpflichtet Staat und Gesellschaft bis heute.“
Das aktuelle CLAIM-Lagebild zeigt, dass antimuslimischer Rassismus kein Problem von gestern ist. Für das Jahr 2025 wurden bundesweit 4.096 antimuslimische Vorfälle dokumentiert. Das sind im Schnitt elf Fälle pro Tag, bei einem erheblichen Dunkelfeld. Hinter diesen Zahlen stehen Menschen, die beleidigt, bedroht, ausgegrenzt oder angegriffen werden.
Aynur Handan Yazıcı weiter: „Besonders häufig trifft dieser Rassismus muslimische Frauen. Marwa El-Sherbini wurde auch angefeindet, weil sie als Muslimin sichtbar war. Bis heute erleben viele muslimische Frauen Anfeindungen im öffentlichen Raum, in Bildungseinrichtungen, im Beruf und bei Behörden. Wer Gleichberechtigung ernst meint, darf diese Erfahrungen nicht ausblenden.“
Auch Moscheen und muslimische Einrichtungen brauchen verlässliche Schutzkonzepte. Religionsfreiheit bleibt ein leeres Versprechen, wenn muslimisches Leben zwar rechtlich geschützt ist, praktisch aber Angst vor Drohungen, Angriffen und Beschädigungen haben muss.
Zehra Karataş: „Antimuslimischer Rassismus betrifft nicht nur Musliminnen und Muslime. Er richtet sich gegen die Grundwerte einer freien und demokratischen Gesellschaft. Deshalb ist sein entschiedenes Zurückweisen keine Aufgabe einer einzelnen Gemeinschaft, sondern eine gemeinsame Verantwortung von Politik, Medien, Bildungsinstitutionen und Zivilgesellschaft.
Die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde, Gleichbehandlung und Religionsfreiheit müssen für alle Menschen uneingeschränkt gelten. Wo Menschen aufgrund ihres Glaubens oder ihrer sichtbaren religiösen Identität Angst vor Diskriminierung oder Gewalt haben müssen, steht nicht nur ihre Freiheit, sondern die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates auf dem Spiel.“
Im islamischen Verständnis ist die Würde des Menschen keine Gefälligkeit der Mehrheit, sondern eine Verpflichtung vor dem Schöpfer. Der 1. Juli ist daher kein muslimischer Sondergedenktag. Er ist ein demokratischer Prüfstein: Eine offene Gesellschaft zeigt sich nicht daran, wie gern sie Vielfalt beschwört, sondern daran, wie entschlossen sie Menschen schützt, wenn diese Vielfalt angegriffen wird.











