Kopftuch-Urteil ist Lichtblick für viele muslimische Frauen
28. April 2018"Wer wegen seinem Kopftuch diskriminiert wird, sollte sein Recht einklagen. Benachteiligung dürfen wir nicht hinnehmen", erklärt Handan Yazıcı, Vorsitzende der Frauenorganisation der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist ein jetzt bekanntgewordenes Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (LAG) (Urt. v. 27.03.2018, Az. 7 Sa 304/17) zugunsten einer Muslima, die als Kassiererin bei der Drogeriemarktkette „Müller“ arbeitete. Ihr Arbeitgeber wollte sie mit Kopftuch nicht beschäftigen. Das Gericht gab der Muslima Recht. Handan Yazıcı weiter: