Millî Görüş e.V.
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„Wir stehen vor einem weiteren Versuch, das muslimische Leben in Europa unmöglich zu machen“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist ein Gutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Athanasios Rantos, zu zwei arbeitsrechtlichen Kopftuchfällen aus Deutschland. Nach Auffassung des Generalanwalts kann ein Arbeitgeber das Tragen von kleinen religiösen Zeichen durch seine Arbeitnehmer erlauben und größere – wie das Kopftuch – verbieten.
„Die Religionsfreiheit wird in zahlreichen Ländern Europas zunehmend eingeschränkt – besonders betroffen sind Musliminnen und Muslime. Wir beobachten diese Rückschritte mit großer Sorge“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist eine Gesetzesvorlage der dänischen Regierung, wonach religiöse Predigten in nicht-dänischer Sprache verboten werden sollen, sofern diese nicht vorab ins Dänische übersetzt und geprüft wurden.
„Ein Jahr nach den schrecklichen Morden in Hanau sind immer noch viele Fragen unbeantwortet. Das schmerzt und stellt das Vertrauen in den Rechtsstaat auf eine harte Probe – insbesondere in Hessen“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich des ersten Jahrestages des rassistisch motivierten Anschlags in Hanau, bei der neun Menschen ermordet wurden.
„Wir begrüßen das Urteil im Lübcke-Prozess. Jetzt muss die politische Aufklärung folgen und Antworten auf drängende Fragen im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex und den Sicherheitsbehörden liefern“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich des Urteils im Prozess wegen des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke.