KRM enttäuscht über das Urteil des Staatsgerichtshofes Hessen
20. Dezember 2007KRM enttäuscht über das Urteil des Staatsgerichtshofes Hessen: Gericht ignoriert Regelungsabsicht des Gesetzgebers, um Verfassungswidrigkeit nicht feststellen zu müssen
Gericht hat nicht über die Verfassungsgemäßheit eines Kopftuchverbots entschieden - Entscheidung sorgt mehr für Verwirrung anstelle zur Klärung der Rechtslage
                        
                        


 
         
         
         
         
        











