Pressemitteilung
Diskriminierung auf Höchststand: Islamische Gemeinschaft fordert wirksame Reform
02. Juni 2026
„Die Zahlen sind alarmierend: Rassismus bleibt die häufigste Diskriminierungsform, muslimische Frauen sind besonders betroffen. Die geplanten Reformen reichen nicht aus“, erklärt Ali Mete, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass sind Befunde aus dem Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes für das Jahr 2025. Ali Mete weiter:
„Der Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist ein deutliches Warnsignal. Die Zahl der gemeldeten Diskriminierungsfälle hat mit 4.571 Beratungsanfragen einen neuen Höchststand erreicht. Besonders besorgniserregend ist, dass rassistische Diskriminierung weiterhin die häufigste Form der Benachteiligung darstellt und die Zahl der gemeldeten Fälle seit Jahren steigt. Wenn Menschen wegen ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihres Namens oder ihrer Religion ausgegrenzt, herabgewürdigt oder benachteiligt werden, betrifft das nicht nur die unmittelbar Betroffenen. Es betrifft den Zustand unserer gesamten Gesellschaft.
Ebenso alarmierend ist der erneute Anstieg von Diskriminierungen gegenüber Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Der Umgang mit den Schwächsten und Verletzlichsten ist ein Maßstab für die Menschlichkeit einer Gesellschaft. Jeder Mensch besitzt die gleiche Würde und das gleiche Recht auf Respekt, Teilhabe und Chancengleichheit.
Mit besonderer Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass muslimische Frauen mit Kopftuch weiterhin zu den besonders häufig von Diskriminierung betroffenen Gruppen gehören. 172 Beratungsanfragen gab es in diesem Bereich. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen; das wissen wir aus der Praxis. Diese alarmierende Entwicklung fällt nicht vom Himmel: Politische und staatliche Kopftuchverbote haben die religiöse Sichtbarkeit von Musliminnen als Problem markiert. Der Staat hat damit Ausgrenzung vorgelebt, der Alltag zieht nun nach. Diesen Teufelskreis gilt es dringend zu durchbrechen.
Der ADS-Bericht macht zugleich auf erhebliche Schutzlücken aufmerksam. Viele Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit Behörden, öffentlichen Einrichtungen oder anderen staatlichen Stellen fallen bislang nicht unter den Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Gerade staatliche Institutionen müssen jedoch Vorbild für Gleichbehandlung, Fairness und Rechtsstaatlichkeit sein.
Deshalb unterstützen wir die Forderung nach einer umfassenden Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechts. Die derzeit diskutierten Reformschritte bleiben jedoch deutlich hinter dem tatsächlichen Handlungsbedarf zurück. Einzelne Verbesserungen können zwar hilfreich sein, sie schließen aber die zentralen Schutzlücken nicht. Das Gesetz benötigt tiefgreifende Veränderungen.
Beispielsweise bleibt Diskriminierung durch staatliche Stellen weitgehend außerhalb des Anwendungsbereichs, obwohl gerade hier viele Betroffene Benachteiligungen erleben. Menschen müssen wirksam vor Benachteiligung geschützt werden – unabhängig davon, ob diese im Berufsleben, im Alltag oder durch staatliches Handeln erfolgt. Wer von Diskriminierung betroffen ist, darf nicht mit seinen Erfahrungen allein gelassen werden.“











