Die Begriffe Geschlecht, Geschlechterrolle, Sexualität und Geschlechtsidentität sind inzwischen nicht nur Gegenstand der Sozialwissenschaften, sondern auch der Bildungs- und Religionswissenschaften. Das „biologisches Geschlecht“ („biological sex“) beschreibt, ob eine Person aufgrund angeborener biologischer und physiologischer Merkmale weiblich oder männlich ist. Das „soziale Geschlecht“ („gender“) hingegen bezieht sich auf die sozialen Rollen, Erwartungen und Identitäten, die Menschen innerhalb einer Gesellschaft als Frau oder Mann übernehmen. Bei der Ausbildung dieser Identitäten spielen sowohl individuelle Erfahrungen als auch gesellschaftliche Traditionen und Bräuche eine entscheidende Rolle. Der Begriff „Geschlechtsidentität“ („gender identity“) beschreibt, wie eine Person sich selbst versteht – ob sie sich als Frau, Mann, beides oder keines von beiden wahrnimmt. Sexualität („sexuality“) umfasst das psychisch-soziale Feld der sexuellen Gefühle, Gedanken und Verhaltensweisen. Der Begriff „sexuelle Orientierung“ („sexual orientation“) schließlich beschreibt, zu welchem Geschlecht eine Person sich emotional und sexuell hingezogen fühlt und schließt Orientierungen wie Heterosexualität, Homosexualität und Bisexualität ein.
Die „Fitra“ und die Frage des Geschlechts
Gemäß unseres islamischen Verständnises ist der Mensch als das edelste und vollkommenste unter allen Geschöpfen erschaffen worden. Er wurde mit einer bestimmten „Fitra“ erschaffen, d.h. einer ihm eigenen, ursprünglichen Natur. Das Wort Fitra stammt von der arabischen Wurzel „fatr“, die „spalten“, „erschaffen“ oder „hervorbringen“ bedeutet. Im Koran und in den Hadithen bezeichnet Fitra die ursprüngliche Reinheit des Menschen, seine natürliche Veranlagung zum Göttlichen und seine Fähigkeit, sich der Wahrheit zuzuwenden.
Der in zahlreichen Koranversen und authentischen Hadithen erwähnte Begriff Fitra ist im Sinne einer inneren Ausrichtung auf Gott, Aufrichtigkeit und Ganzheitlichkeit zu verstehen. Ein Kind kommt nicht mit Glauben oder Leugnung zur Welt, sondern mit einer reinen, auf das Gute ausgerichteten Natur. Fitra beschreibt somit nicht nur eine biologische, sondern auch eine moralische, seelische und soziale Balance. Diese Balance dient dem Menschen als Orientierung, um sich selbst zu erkennen, seine Grenzen zu verstehen und seinen Weg zu seinem Schöpfer zu finden. Der Glaube an die Fitra bedeutet, dass der Mensch nicht in absoluter Freiheit handelt, sondern in bewusster Verantwortung im Einklang mit seiner göttlich bestimmten Natur.
Das Geschlecht gehört zu den grundlegenden Elementen der natürlichen Ordnung. Es ist Ausdruck göttlicher Bestimmung, dass der Mensch als Frau oder Mann erschaffen wurde. Diese Bestimmung ist kein Gegenstand individueller Wahl oder Eingriffe, sondern eine Tatsache, die Akzeptanz und Verantwortung mit sich bringt. Auch die Existenz intergeschlechtlicher Menschen ist Teil der Fitra und Ausdruck von Allahs Schöpfungsmacht und Weisheit. Das Geschlecht auf diese Weise zu verstehen, es als etwas Gegebenes zu betrachten bedeutet, im Einklang mit seinem eigenen Wesen zu leben. Diese Perspektive beachtet nicht nur die biologische Realität, sondern umschließt auch ein tieferes Verständnis von Schöpfung, Sinn und der dem Menschen anvertrauten Verantwortung.
Debatten um Geschlecht und Geschlechtsidentität
Geschlecht und Geschlechtsidentität werden aus biologischer, sozialer und politischer, aber auch aus religiöser Perspektive diskutiert. Der Islam betrachtet das Geschlecht als eine biologische Realität und geht von der Existenz zweier grundlegender Geschlechter aus: von Mann und Frau. Im Koran wird betont, dass diese beiden Geschlechter einander ergänzen und ihre gegenseitige Beziehung Teil der göttlichen Schöpfungsordnung ist. Die Ehe zwischen Mann und Frau regelt nicht nur das sexuelle Zusammenleben, sondern bildet zugleich mit den Begriffen von Frau und Mann, Ehemann und Ehefrau, Mutter und Vater die Grundlage der Familie. Nach islamischem Verständnis ist die Familie nicht nur eine individuelle, sondern zugleich eine gesellschaftliche Institution. Sie steht im Einklang mit dem Schöpfungszweck des Menschen. Der Koran beschreibt die Beziehung zwischen Mann und Frau als eine, die auf Liebe und Barmherzigkeit gründet, über die emotionale und körperliche Nähe zweier Menschen hinausgeht und auch auf die Fortführung der Schöpfung, also auf die Weitergabe des Lebens, abzielt.
Fruchtbarkeit und die Weitergabe des Lebens sind zwar zentrale Faktoren für das Bestehen der Familie, doch die Ehe zwischen Mann und Frau ist im islamischen Verständnis nicht allein biologischer Natur. Sie steht ebenso für moralische Verantwortung, gesellschaftliche Ordnung und die Erziehung künftiger Generationen. Aus diesem Grund werden Beziehungen, die nicht der Weitergabe des Lebens dienen, nicht unter den Begriff der Familie gefasst. Denn eine Familie gründet nicht nur auf physiologischen, sondern auch auf moralischen, gesellschaftlichen und letztlich göttlichen Prinzipien. Somit ist die Familie ein Raum, in dem Rechte und Pflichten in Balance stehen, Kinder behütet und erzogen werden und in dem Barmherzigkeit und Gerechtigkeit gelebt werden.
Nach islamischem Verständnis unterscheiden sich Frau und Mann nicht nur in physiologischer Hinsicht. Auch in Bezug auf Aufgaben und Verantwortlichkeiten bestehen Unterschiede. Beide Geschlechter tragen entsprechend ihrer biologischen Fähigkeiten zum gesellschaftlichen Leben bei. Diese Unterschiede sind im Sinne des Gerechtigkeitsprinzips zu verstehen; nicht absolute Gleichheit, sondern als Ebenbürtigkeit ist das Maß. So dürfen Unterschiede keinesfalls als Grundlage für Überlegenheit oder Ausgrenzung eines Geschlechts dienen. Denn Allah misst den Menschen an seiner Frömmigkeit (Takwâ). Anders als in patriarchalen Gesellschaften, in denen Frauen oft offen oder unterschwellig als dem Mann untergeordnet betrachtet werden, gilt im Islam: Frau und Mann sind vor Allah gleichwertig, wenngleich sie unterschiedliche Verantwortlichkeiten tragen.
Sexuelle Orientierungen aus der Perspektive der Fitra
Die Grundrechte und Freiheiten jedes Menschen sind verfassungsrechtlich geschützt, so auch die Würde sowohl des Einzelnen als auch der Gemeinschaften. Die IGMG erkennt diese an und setzt sich dafür ein. Vielfalt wird als Bereicherung verstanden. Das Recht religiöser Gemeinschaften, ihre Werte frei zu leben und zu vermitteln, ist Teil dieses pluralistischen Verständnisses. Die IGMG setzt sich für ein Miteinander auf Grundlage von gegenseitigem Verständnis und Dialog ein, und gegen Ausgrenzung und Hass gegenüber unterschiedlichen Lebensweisen. So wie verschiedene Geschlechtsidentitäten rechtlich geschützt sind, müssen auch die Ansichten, die solche Orientierungen kritisch betrachten und als der Fitra widersprechend bewerten, im Rahmen derselben geschützten Meinungsfreiheit betrachtet werden. Ebenso gilt der Schutz für Menschen, die ihre sexuelle Orientierung verändern oder aufgeben möchten. Verfassungsmäßige Freiheiten dürfen in Hinsicht auf sexuelle Orientierungen nicht einseitig angewandt werden, sondern sollten allen Positionen gegenüber in gleicher Weise gewahrt bleiben.
Aus islamischer Perspektive sind homosexuelle Beziehungen „haram“, also verboten. Dieses Verbot ist vergleichbar mit anderen als haram eingestuften Handlungen wie Alkoholgenuss, Ehebruch oder Wucher. Die Geschichte des Volkes von Lût (a) wird in der islamischen Gelehrsamkeit häufig als Referenz für dieses Verbot angeführt. Dabei ist zu beachten, dass der Islam Homosexualität nicht als Orientierung, sondern als Handlung versteht: Die die Orientierung, sondern der Akt ist haram. Der Islam beurteilt nicht Gefühle, sondern Taten.
Die Verbreitung und Normalisierung homosexueller Beziehungen in der Gesellschaft wird aus Sicht der IGMG als Werteverfall verstanden. Gleichzeitig dürfen homosexuelle Menschen nicht diskriminiert werden. Sie werden als Menschen mit Sünden betrachtet, denen die Möglichkeit zur Reue (Tawba) immer offensteht. Kurz: Die IGMG vertritt die Position, dass homosexuelle Handlungen eine Sünde darstellen, lehnt aber Gewalt, Hass und Diskriminierung gegen Menschen mit solcher Neigung ausdrücklich ab.
Menschen, die Sünden begehen, dürfen nicht vom Besuch der Moschee ausgeschlossen werden, denn die Moschee ist ein Ort des Gebets, der allen Muslimen offensteht. Im Koran wird betont, dass das Tor zu der Reue stets geöffnet ist. Jedoch wird das offene Bewerben oder Gutheißen von Sünden als problematisch angesehen. Im Fall homosexueller Beziehungen liegt es daher im Ermessen islamischer Gemeinschaften, ob Personen, die Homosexualität offen leben, Mitglied bei ihnen werden können. Religiöse Gemeinschaften haben das Recht, Kriterien für die Mitgliedschaft festzulegen. Da Gottesdienste im Islam eine persönliche Verantwortung darstellen, können homosexuelle Personen ihre religiösen Pflichten sowohl materiell als auch spirituell erfüllen. Führungspersonen islamischer Gemeinschaften tragen jedoch die Verantwortung, die religiösen und moralischen Werte der Gemeinschaft zu repräsentieren und zu bewahren. Deshalb wird von Personen in Führungspositionen erwartet, dass sie ein Leben im Einklang mit islamischen Werten führen.
Der Islam ruft dazu auf, Menschen mit Nachsicht und Barmherzigkeit zu begegnen. Die Welt ist ein Ort der Prüfung, kein Mensch ist vollkommen frei von Sünde. Anstatt Menschen aufgrund ihrer Verfehlungen auszuschließen, ist es die Aufgabe der Gemeinschaft, sie auf den rechten Weg hinzuweisen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die begangene Sünde legitimiert oder gebilligt wird. Die von Allah offenbarten Lehren sind der Schlüssel, um Glück und Zufriedenheit in dieser und in der kommenden Welt zu erlangen.
Positionen der IGMG zu Geschlecht und Geschlechtsidentität
Die IGMG vertritt in Bezug auf Fragen des Geschlechts, der Geschlechtsidentität und der sexuellen Orientierung einen ganzheitlichen Ansatz, der sich sowohl auf islamische Quellen stützt als auch die gesellschaftlichen Realitäten der Gegenwart berücksichtigt. Dieser Ansatz lässt sich in den folgenden Grundsätzen zusammenfassen:
- Das Geschlecht ist als Teil der Fitra eine göttlich bestimmte Konstante der Schöpfung und somit eine unveränderliche Wirklichkeit.
- Begriffe wie Geschlechtsidentität und soziales Geschlecht entstehen im Zusammenspiel individueller Erfahrungen und gesellschaftlicher Traditionen. Diese Identitäten werden jedoch nur insoweit anerkannt, wie sie mit islamischen Werten im Einklang stehen. Rollenbilder oder Bezeichnungen, die Frauen oder Männer herabsetzen oder die menschliche Würde verletzen, werden abgelehnt.
- Für die IGMG sind die Begriffe von Familie, Ehe, Heirat, Mann und Frau, Ehemann und Ehefrau sowie Mutter und Vater von zentraler Bedeutung. Sie sind wesentlich für den Fortbestand der Menschheit und die Entwicklung der Geschlechtsidentität.
- Die IGMG betrachtet Homosexualität und andere sexuelle Orientierungen als sündhafte Handlungen. Menschen, die solche Neigungen haben, werden jedoch weder ausgegrenzt noch mit Hass oder Feindseligkeit behandelt. Die öffentliche Darstellung oder Aufoktroyierung von Sünden wird jedoch abgelehnt.
- Die IGMG glaubt daran, dass die Möglichkeit zur Reue (Tawba) jedem Menschen bis zu seinem Tod offensteht, dass das Leben eine Prüfung ist und dass jede Person ihr Leben lang geistig unterstützt werden kann.
- Unterschiedliche sexuelle Orientierungen sind durch Verfassungen oder Gesetze geschützt. Die IGMG erkennt dies an, und lehnt gleichzeitig die Abwertung, Ausgrenzung oder Stigmatisierung religiöser Überzeugungen und traditioneller Rollenbilder ab.
- Die IGMG setzt sich für die friedliche Koexistenz religiöser Werte und unterschiedlicher Identitäten innerhalb eines rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmens ein.
- Die IGMG versteht diesen Text als Grundsatzpapier, auf dessen Basis sie je nach lokalen Gegebenheiten und nach Beratungsprozessen praktische Regelungen entwickelt.
Auf Grundlage dieser Prinzipien wahrt die IGMG bei der Erfüllung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung sowohl die Grundsätze des Glaubens als auch eine Sprache und Haltung, die auf gesellschaftlichen Frieden ausgerichtet sind.











