Pressemitteilung

„Islamisten“-Checkliste: Niedersachsens Innenministerium verlässt das verfassungsrechtlich Zulässige

29. Juni 2012

„Anhand einer Checkliste sollen Lehrer und Jugendämter Muslime ausfindig machen, die sich auffällig verhalten und diese den Sicherheitsdiensten melden. Kriterien sind unter anderem Gewichtsverlust, Reichtum und andere Absurditäten. Viel schwerwiegender ist aber, dass auch eine „šintensive Beschäftigung mit dem Leben nach dem Tode‘ oder auch die „šzunehmend strengere Religionsauslegung‘ ein Radikalisierungsmerkmal sein soll. Dabei ist die Beschäftigung mit dem Tod oder vielmehr mit dem Leben danach wesentlich für Religionen, die wie der Islam, aber auch das Christentum, an ein Leben nach dem Tod glauben.  Laut dem Wortlaut der Broschüre macht man sich beispielsweise auch verdächtig, wenn man, aufgrund einer veränderten Religionsauslegung, eines veränderten religiösen Bewusstseins mit dem Beten oder Fasten anfängt.

Damit überschreitet das niedersächsische Innenministerium eindeutig die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen und stellt Millionen Muslime, die ein Teil dieser Gesellschaft sind, unter Generalverdacht. Welcher Gesinnung muss man sein, um Menschen auf diese Weise zu stigmatisieren?

Ziel der Broschüre sei es, Lehrer wie Jugendämter zu sensibilisieren. Die Wirkung ist aber eine ganz andere: Es entstehen Vorurteile und bereits vorhandene Stereotype verfestigen sich. Im Ergebnis geht es nicht um Sensibilisierung der Gesellschaft vor möglichen Gefahren, sondern um das Schüren von Misstrauen, das die Gesellschaft spaltet. Nicht anders war es  bei den jahrelangen verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen in Niedersachsen. Zehntausende von Muslimen wurden dabei ohne einen Verdacht demütigenden Kontrollen nach dem Freitagsgebet unterzogen.  Diese wurden in Niedersachsen so lange  aufrechterhalten, bis der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages den Maßnahmen Verfassungsfeindlichkeit attestierte.

Für uns ist die Broschüre höchst bedenklich und kontraproduktiv. Solche Publikationen, die auch mit Steuergeldern finanziert werden, gehören eingestampft – endgültig. Für uns ist es unbegreiflich, wie man ein solches Konzept aufsetzen kann. Alle Mitwirkenden sind aufgefordert, ihr Tun vor dem Hintergrund der Verfassung kritisch zu reflektieren – auch und insbesondere Innenminister Schünemann.“

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