Pressemitteilung

Üçüncü: „Bundesinnenminister tritt mit willkürlichem Verbot der IHH den Rechtsstaat mit Füßen“

12. Juli 2010

In einer ersten Erklärung verurteilte der Generalsekretär der IGMG, Oğuz Üçüncü, das Verbot der humanitären Hilfsorganisation IHH e.V. auf das Schärfste. „Der Bundesinnenminister tritt mit diesem willkürlichen Verbot den Rechtsstaat mit Füßen“, kritisierte Üçüncü. „Die IHH hat sich durch ihren weltweiten Einsatz für die humanitäre Sache hervorgetan. Ihre humanitäre Hilfe in aller Welt, so auch in Palästina und insbesondere im Gaza-Streifen für Bedürftige und Notleidende als Unterstützung von Gewalttaten gegenüber Israel zu brandmarken, entbehrt jeder Grundlage“, stellte Üçüncü fest.

„Der Versuch, die IHH e.V. als „Hamas-Spendenverein“ zu diffamieren und damit die humanitäre Tätigkeit in 80 Ländern zu ignorieren, zeigt die bewusste Verfälschung von Tatsachen und insbesondere die Motivation des BMI. Es ist offensichtlich, dass der Bundesinnenminister einer israelischen Forderung nachgekommen ist und Argumente nur nachgeschoben wurden. Damit schadet er dem Ansehen Deutschlands in der Welt“, fügte Üçüncü hinzu.

„Würde man die Kriterien der Bundesregierung allgemein an die Betätigung von Hilfsorganisationen im Gazastreifen anlegen, dann müssten sich u.a. auch die Vereinten Nationen umgehend zurückziehen beziehungsweise ihre Vertretung in Deutschland verboten werden“, sagte Üçüncü. „Mit diesem Verbot kriminalisiert das Bundesinnenministerium jegliche zivile humanitäre Hilfe für die von der völkerrechtswidrigen Aggression Israels dezimierte Zivilbevölkerung im Gaza-Streifen“, erklärte er zum Schluss.

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